
Frage

Antwort
Wenn es nur um Flug geht, dann muss euch das Reisebüro das Geld erstatten, glaub ich.
Aber weil das Reisebüro sich schon bei Insolvenz angemeldet hat, sollte es auch Erteilung der Restschuldenbefreiung antragen. (Hier gibt's noch weitere Infos zu Insolvenz bei Gewerbe: https://www.schuldnerberatungen.org/regelinsolvenz/)
In dem Fall werdet ihr das komplette Geld wahrscheinlich nicht zurückbekommen. Wie viel, weiß ich auch nicht. Deswegen würde ich euch auch vorschlagen, euch an einen Anwalt zu wenden.