Insolvenz Reisebüro?

4 Antworten

In diesem Falle existiert wieder mal, wie so oft, eine Grauzone. Wegen Gesetzen, die sich gegenseitig in die Quere kommen.

Das Reisebüro ist in diesem Falle nur "Vermittler". Der Betrag, abzüglich einer möglichen "Bearbeitungsgebühr" hätte sofort an Dich weitergeleitet werden müssen, und nicht in den Besitz des Reisebüros aufgenommen werden dürfen.

Da dies nun aber mal passiert ist, gehört der Betrag jetzt zur Konkursmasse. Und darf vom Konkursverwalter nicht nach Belieben ausgezahlt oder verwendet werden.

Seitens des Reisebüroinhabers liegt Unterschlagung vor, und er kann deshalb angeklagt und auch verurteilt werden. Aber auch das würde das Geld nicht wiederbringen.

Ein weiterer Punkt wäre noch zu klären: Mitschuld der Airline. Möglicherweise war die gar nicht berechtigt, den Betrag an das Reisebüro zu zahlen. In diesem Falle müssen sie nochmal direkt an den Kunden zahlen. Das hängt aber von der jeweiligen Abwickling von Buchung und Zahlungen ab.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn es nur um Flug geht, dann muss euch das Reisebüro das Geld erstatten, glaub ich.

Aber weil das Reisebüro sich schon bei Insolvenz angemeldet hat, sollte es auch Erteilung der Restschuldenbefreiung antragen. (Hier gibt's noch weitere Infos zu Insolvenz bei Gewerbe: https://www.schuldnerberatungen.org/regelinsolvenz/)
In dem Fall werdet ihr das komplette Geld wahrscheinlich nicht zurückbekommen. Wie viel, weiß ich auch nicht. Deswegen würde ich euch auch vorschlagen, euch an einen Anwalt zu wenden.

Wobei ein Anwalt wahrscheinlich auch nix ausrichten kann. Es kommt auf vielen es z.b. Wieviel Gläubiger gibt es, was Word vor Gericht verhandelt usw.

wenn man Glück hat bekommt man anteilig etwas, kommt auch darauf an wieviel in der Insolvenzmasse vorhanden ist.

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@Nightwish80

den letzten Kommentar von mir bitte ignorieren. Ich hätte nichts schreiben sollen, nachdem ich wieder einen Brief vom Insolvenzverwalter von Condor bekommen habe. das Ganz zeit sich jetzt schon übe ein Jahr hin :-(

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Es wird wohl nichts nützen, wenn du dich an die Fluggesellschaft wendest, denn sie hat das Geld ja schon erstattet. Und richtig dürfte auch sein, dass der Insolvenzverwalter dir das Geld nicht erstattet, da es ja erst mal in die Insolvenzmasse geht, der Insolvenzverwalter muss erst mal sehen, wer alles Geld bekommt.
Aber ich würde dir wie Nightwish80 raten, dich an einen Anwalt zu wenden.

Wow, es ist eine sehr komplizierte Phase, aber nach dem Anwalt sollten wir uns wahrscheinlich zu Recht an die Fluggesellschaft wenden, oder habe ich das missverstanden?

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Puh, wenn dich doch mit so einem Fall lieber an einen Anwalt.

ist das Ticket nicht über einen Reiseveranstalter gebucht?

Leider wissen wir nicht, ob es sich nur um einen Flug handelt oder um eine Pauschalreise - letztendlich ist es aber egal, das Geld hängt in der Insolvenzmasse des Reisebüros.

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@Revolera

Ich habe nur nach dem Veranstalter gefragt, da ich nicht sicher bin das dss das Geld bei dem Reisebüro liegt.

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