erkundige dich bei der für deinenh Wohnort zuständigen Ausländerbehörde. in der Regel muss deineFreundin bei der deutschen Botschaft / Konsulat in Russland ein Besuchervisum ( Schengen-Viusm) beantragen. Sehr wahrscheinlich muss sie dann schon deine offizielle Einladung ( evtl. mit Verpflichtungserklärung) und eine Krankenversicherung für Deutschland vorweisen. Kann man günstig als tageweise Deckung online unter www.provisit-visum.de bekommen. Den zeitraum kann man später noch an die tatsächliche Reisezeit anpassen. Steht alles dort erklärt. Den Versicherungsnachweis erhält man sofort per E-Mail.

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Würde sagen, es kommt darauf an, wann die Reise gebucht und wann die RRV abgeschlossen wurde. Hatten Sie erst danach einen Krankheitsfall, weswegen ja auch nun die Reha bewiligt wurde, würde ich das im Zusammenhang mit der einer unerwarteten Erkrankung / Unfall sehen und der Versicherer sollte es als Rücktrittsgrund akzeptieren. Dann darf man aber mit der Stornierung nicht mehr lange warten . Hat denn der Versicherer keine medizinische Stornoberatung, die man anrufen kann?

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Ich denk schon, dass das versichert ist, wenn die Nachprüfung genau in deinen Urlaub
fällt. Aber frag doch mal bei der kostenlosen Experten-Hotline nach, wie es auf http://www.reiseruecktritts-versicherung.de angeboten wird.

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