hi, sorry wenn ich wiederspeche aber das ist nicht korrekt. auch wenn die AA ihren sitz in den staaten hat, so fliegt sie europäische flughäfen an, sobald sie dies tut kann sehr wohl die EU Verordnung greifen. Hatte einen ähnlichen Fall mit derThai Airays ab Bangkok. Auch diese lehnten erst ab, mit der gleichen begründung...sitz ausserhalb der eu etc. aber die reiseschiedstelle konnte mir da paar hiflreiche tipps geben.erstattungsanspruch wären gewesen EUR600.aber wir haben uns letzlich auf gutscheine geinigt.war ein langes hin und her. schau mal auf flightright (punkt) de und/oder reklacheck.com/Flugverspaetung. schreib die DuH mal am besten direkt an.Hoffe das hilft Dir

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Hi, habe vor kurzem ne Rundreise mitgemacht, da war überraschenderweise ein 4- Jähriger dabei. Kenne mich mit Kindern nicht aus, aber den Kleinen hat seine Mum Hörbücher hören lassen (per Kopfhörer). So konnte Sie sich konzentrieren auf den Reiseleiter und der Kleine war abgelenkt. Vielleicht eine Idee? ...auch wenn nicht die Beste.

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