Ich durfte auch den RSD Reiseveranstalter mit einem Urlaub nach Dubai geniessen. Nachdem mir zunächst die Reise bestätigt wurde, wurde ich ungefragt umgebucht. Diesem hatte ich wiedersprochen und einen Reiserücktritt angekündigt. 1 Tag vor Abflug bekam ich dann die richtigen Voucher per Mail [...]. Die renomierte Fluglinie ist der Billigflieger jet2.com, das 4,5 Sternehotel ist eine bessere Jugendherberge und das Hotel in Dubai durfte ich, trotz Voucher in der Tasche, selbst bezahlen, weil man nur bereit war, mich nach Abu Dhabi umzubuchen. Übrigends: die Hotels wurden durch RSD am 19.12. gebucht, also 4 Tage bevor man mir die Voucher ausgestellt hatte. Ich jedenfalls gehe jetzt gegen dieses Unternehmen [...] vor.
Umbuchungen sind unstatthaft: BGH, Urt. v. 11.01.2005, X ZR 118/03