Die Anfrage ist etwas "schwierig", weil 1.) im Text erklärt wird, dass es gar nicht um die Titel-Frage geht 2.) im Text mehrere Fragen gestellt werden. Also: "Reiserücktritt wegen Schwangerschaft möglich?" Antwort: In der Regel ja, wenn die Schwangerschaft nach Abschluss der Reiserücktrittsversicherung festgestellt wird. Frage: Worauf willst du "theoretisch" warten? Die Schwangerschaft musst du der Versicherung so oder so sofort melden, wegen Mitwirkungspflicht. Wenn du das nicht tust, kann der Versicherungsschutz verfallen. "Nichtflugziel": das liegt am Reiseveranstalter und hat mit der Versicherung nichts zu tun.
Antwort
Ach, ich wünschte, mein Mann würde mir auch Reisen zum Geburtstag schenken! :-) Wenn die Reise wirklich teuer war und auch noch einen "ideelen" Wert hat (Geschenk), dann solltest du auf jeden Fall eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Wenn dann wirklich jemand krank wird oder aus anderen Gründen die Reise nicht antreten kann, hat man wenigstens nicht das Geld zum Fenster rausgeworfen. Aber was genau verstehst du unter "billig"? Nimm bloß nicht die billigste! Hier gibts einen Rechner, mit dem du selber den Preis der Reiserücktrittsversicherung ausrechnen kannst: http://www.reiseversicherung.com/reiseversicherungen/reiseruecktrittsversicherung.html