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Wenn du nach Deutschland einreist darfst du nicht artgeschützte Muscheln für den privaten gebrauch einführen. Es gibt hier ausnahmeregelungen! Unter anderem sogar: Quelle Zoll.de Ausnahmsweise dürfen dokumentenfrei von einer Person für den eigenen persönlichen Gebrauch folgende Exemplare im persönlichen Gepäck mitgeführt werden:
Kaviar von Störarten bis zu einer Menge von 125g in vorschriftsmäßig gekennzeichneten Behältern bis zu drei Regenstöcke aus Kaktus bis zu vier Lederwarenerzeugnisse von toten Krokodilen bis zu drei Gehäuse der Fechterschnecke bis zu drei Exemplare von Riesenmuscheln bis zu vier tote Exemplare von Seepferdchen