Antwort
Danke für eure Antwort.
Der §651 steht im EU Reise recht.
Es ist ein Immobilienmakler, dem die Häuser gehören und vermietet. Im Mietvertrag selbst steht nur der Satz das bei Stornierung der Mietbetrag als Entschädigung einbehalten wird. Außer es findet sich jemand der das Objekt in dem gleichen Zeitraum übernimmt.
Was in anbetracht der Situation nicht wahrscheinlich ist.
Kann ich den nichts dagegen tun?