Hallo lolek,

neben dem "virtuellen Reisebüro" gibt es auch den mobilen Reisevertrieb. Hier beraten und buchen mobile Reiseberater die Kunden und buchen. So wie ich es gelesen habe, machen die meisten das nebenberuflich und verdienen sich damit etwas dazu.

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Das Reisebüro in die Haftung zu nehmen geht nur mühevoll über einen Anwalt. So wie sich der Sachverhalt darstellt, hat das Reisebüro eine Reservierung angelegt und die sog. Ticketingfrist verpasst. Die Fluggesellschaften geben oftmals Fristen vor, wenn die Fristen ablaufen ohne das ein Ticket ausgestellt wurde - fliegt die Reservierung raus und die Plätze sind frei. Bei Linienflügen muss man sich auch immer klar machen, dass die ganze Welt auf die Plätze zugreift - oft auf den Rennerstrecken sind daher die günstigen Buchungsklassen schnell weg.

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