Meinem Kenntnisstand zufolge müssen die Stornogebühren gestaffelt sein, da sie ansonsten unwirksam sein können.

Laut einem Gerichtsurteil, kann ein Vermieter den ihm entgangenen Gewinn dir in Rechnung stellen, muss sich - sofern er die Wohnung nicht anderweitig vermietet bekommt - die nicht in Anspruch genommene Endreinigung und Wäschepakete anrechnen lassen, hierbei max. 80 % des Gesamtpreises.

Wenn er nachweist, dass er einen höheren Schaden hatte, könnte je nach Mietpreis der Wohnung auch über 80 % durchsetzbar sein.

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Ein über 240 Jahre altes Kapitänshaus habe ich mal angemietet, welches mit zahlreichen alten Gegenständen eingerichtet war. Das Haus bietet ausreichend Platz und verfügt über eine kleinere Haushälfte, die man bei Bedarf auch noch anmieten kann.

Der Anbieter ist acquando.de, der auf richtig gute Ferienhäuser oder Ferienwohnungen spezialisiert ist.

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