Darf ein Reiseveranstalter einen Flug auf einen anderen umbuchen und die Flugzeit vorverlegen um 7 Stunden?

Betr.: Buchung/Vertrag vom 10.10.2017 * Rech.-Nr.: 14530522/1 * Pauschalreise Mallorca Hotel Beverly Playa (Paguera) * vom 15.05.2018 bis 05.06.2018

Abflug: Düsseldorf Direktflug um 13:00 Uhr * Flug-Nr. DE 1774 mit Condor

Rückflug: Palma de Mallorca Direktflug um 09:30 Uhr * Flug-Nr. DE 1775 mit Condor

Der Vertrag will von ihnen eigenmächtig geändert werden, mit dem Schreiben vom 09.03.2018.

Hiermit sind wir grundsätzlich nicht einverstanden, da zu einer Vertragsänderung beide Vertragspartner zu stimmen müssen. Dieses hat nichts mit einer Flugzeitenverschiebung zu tun, da es eindeutig ein anderer Flug mit der Flug-Nr. DE 1514 ist, dieses ist eindeutig eine Umbuchung ihrerseits und damit eine Vertragsänderung, der wir so nicht zustimmen.

Zumal sie 2 Flugzeiten unserem Reisebüro TIG vorgeschlagen haben, die der vertragsmäßigen Flugzeit nahe kommen. Und zwar 11:30 Uhr und 12:40 Uhr Direktflüge beide mit Eurowings und Rückflug 9:30 Uhr Direktflug. Würden wir auch kostenlos übernehmen. Sie haben unserem Reisebüro diese beiden Flugzeiten angeboten, allerdings gegen eine Umbuchungsgebühr von ca. 88 Euro. Was wir so nicht akzeptieren können.

Des weiteren bieten sie im Internet eine Flugzeit 17:00 Uhr Direktflug mit der Austrian Airlines an und zurück 20:20 Uhr Direktflug. Würden wir auch kostenlos übernehmen.

Dieses willkürliche Verlangen einer Vertragsänderung zu Lasten des Vertragspartner sehen wir als eine indirekte Preiserhöhung an, welches rechtlich keinen Bestand hat.

Anmerkung: Da schon so etwas ähnliches in der Presse angedeutet wurde.

Wir sind um jegliche rechtliche Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen bereit,

eine dieser 3 Direktflug anzutreten 11:30 * 12:40 oder 17:00 Uhr ohne jegliche zusätzliche Kosten.

Denn, der Wille einer Vertragsänderung ihrerseits, ist für uns so nicht tragbar, da in der Nacht um ca. 2:30 Uhr bei uns keine Busse/Bahnen fahren und daher würden uns zusätzliche Kosten entstehen, Taxi. Da wir die Vertragsposition Zug zum Flug nicht nutzen können wäre der Vertrag auch nicht erfüllt und damit der Preis auch zu hoch,

um eben diese von ihnen genannten 88,00 Euro (Taxikosten)

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Hier die Antwort meines Reiseveranstalter:

Wir bedauern, dass sich Ihre Flugzeiten gegenüber den voraussichtlichen Zeiten geändert haben.

Flugzeiten unterliegen einer Vielzahl von Einflüssen, die weder von dem betreffenden Reiseveranstalter noch von der Fluggesellschaft selbst bestimmt werden können. Zugrunde liegende Faktoren sind u.a. die Flugsicherheit, die Verfügbarkeit des Fluggerätes sowie die Wirtschaftlichkeit der Flugstrecke.

Bezogen auf den Flug haben wir einen Beförderungsvertrag mit Ihnen, der eine Beförderung von A nach B an einem bestimmten Tag beinhaltet. Lt. Ausschreibung dienen der erste und letzte Tag jeweils der Erbringung der Beförderungsleistung. Diese erbringen wir laut Vertrag.

Ihrem Wunsch nach einer kostenfreien Umbuchung oder Stornierung können wir aus diesen Gründen leider nicht nachkommen.

Wir bedauern, Ihnen keine andere Mitteilung geben zu können.

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