Darf ein Reiseveranstalter einen Flug auf einen anderen umbuchen und die Flugzeit vorverlegen um 7 Stunden?

1 Antwort

Hier die Antwort meines Reiseveranstalter:

Wir bedauern, dass sich Ihre Flugzeiten gegenüber den voraussichtlichen Zeiten geändert haben.

Flugzeiten unterliegen einer Vielzahl von Einflüssen, die weder von dem betreffenden Reiseveranstalter noch von der Fluggesellschaft selbst bestimmt werden können. Zugrunde liegende Faktoren sind u.a. die Flugsicherheit, die Verfügbarkeit des Fluggerätes sowie die Wirtschaftlichkeit der Flugstrecke.

Bezogen auf den Flug haben wir einen Beförderungsvertrag mit Ihnen, der eine Beförderung von A nach B an einem bestimmten Tag beinhaltet. Lt. Ausschreibung dienen der erste und letzte Tag jeweils der Erbringung der Beförderungsleistung. Diese erbringen wir laut Vertrag.

Ihrem Wunsch nach einer kostenfreien Umbuchung oder Stornierung können wir aus diesen Gründen leider nicht nachkommen.

Wir bedauern, Ihnen keine andere Mitteilung geben zu können.

Tja... und mit dieser Auskunft wirst Du gemäß des von Dir akzeptierten Vertrags wohl auch leider leben müssen. Das erfolglose Einleiten eines Rechtsstreits käme Dich dessen ungeachtet teurer als die 88.-- Euro.

Dieses Angebot würde ich annehmen. Mehr ist nicht drin. Bei dieser Sachlage auch kein Recht auf (kostenloses) Storno.

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Denke da wäre man mit einer höfflichen Anfrage weitergekommen;)

Da hätte man dann sagen können, man muss unbedingt schon früher fliegen weil Grund XY das so verlangt. Hätte man ja mal ein wenig auf die Tränendrüse drücken können.

Mit so einem Schreiben schadet man sich dann nur weil sie eine Umbuchung eben machen dürfen.

Ich finde es dann immer eine Frechheit, dass sie einem zwar umbuchen, den Flug aber trotzdem noch zum kaufen anbieten. Dagegen könnte man vielleicht mal etwas machen. Wird aber sicher kein kurzer Prozess;)

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