Mein Freund Kosovare mit Niederlassungserlaubnis im Pass und ich, Deutsche (sind nicht verheiratet) wollten jetzt im Juni nach Gran Canaria fliegen. Da es ja zur Einreise im Internet verschiedene Meinungen gibt, habe ich heute beim spanischen Konsulat in Frankfurt und Stuttgart angerufen um mir zwei Antworten anzuhören. Von beiden hörte ich das selbe:

Da wir nicht miteinander verwandt oder verheiratet sind sondern nur "Freund und Freundin" darf er NICHT in Spanien einreisen. Es gibt auch keinerlei Visum für unseren Fall.

Man könnte es drauf ankommen lassen und einen Versuch der Einreise starten, aber es werden auch hin und wieder Personen-Passkontrollen durchgeführt am Flughafen in Spanien. In diesem Fall ist der Urlaub dann gelaufen und der sofortige Rückflug sicher wie das Amen in der Kirche.

Ich versteh nur den Sinn nicht ob man verheiratet ist oder nicht, der Mensch bleibt doch der gleiche!

Haben unseren Urlaub jetzt nach Portugal verlegt, dort waren wir schon öfters ohne Probleme.

Viele Grüße

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Da Kosovo von Spanien nicht als Staat anerkannt wird, sind die von den aktuellen kosovarischen Behörden ausgestellten Reisepässe in Spanien nicht gültig, und man kann daher mit einem kosovarischen Reisepass nicht nach Spanien einreisen. Sonderfälle stellen diejenigen kosovarischen Staatsangehörigen dar, die Familienangehörige eines Unionsbürgers im Sinne von Artikel 2, Absatz 1 und 2, der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, sind und diesen bei der Reise nach Spanien begleiten oder ihm nachziehen.

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