Reiseveranstalter verschiebt einwöchige Pauschalreise (Kappadokien) um zwei Tage
Der Reiseveranstalter verschiebt eine einwöchige Kappadokien-Reise kurzfristig um zwei Tage nach vorne, vom 26.11.13 auf den 24.11.13. Daher können wir die Reise nicht antreten. Was ist zu tun? Welche Rechte können wir einfordern? Sollte man einen RA einschalten, auch ohne Reiserechtsschutzversicherng?
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