Auf der Reservierungs-Seite des Appartements ist eine (leicht zu übersehende) Schaltfläche wo “Buchungswunsch” voreingestellt ist - ist das zulässig?
Ich wollte eine Anfrage stellen, habe die vorangestellte Schaltfläche (bei der man aktiv auf „Anfrage“ hätte umstellen müssen) aber schlicht übersehen, der Button beim Absenden des Formulars lautet auch nur “Absenden”, nicht “Reservierung buchen / bestätigen” o.ä. … ich habe nach Erhalt der Buchungsbestätigung dem Anbieter geschrieben, dass ich nur eine Anfrage gestellt habe, um die Preise zu erfahren … kann er theoretisch darauf bestehen, dass ich verbindlich gebucht habe?
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