Hallo,
das Stichwort ist Insolvenzabsicherung für Reiseveranstalter.
Wir sind ein Ortsverein des DRK und bieten 4-5 organisierte Reisen pro Jahr für Senioren aus der direkten Umgebung an (8-tägig, Reisepreis zwischen ca. 700 und 900 €). Das Ganze ist ehrenamtlich organisiert und nicht gewinnorientiert.
Brauchen wir nach dem neuen Reiserecht eine Versicherung zur Insolvenzabsicherung?
Oder sind wir, wie man es aus dem geänderten §651a (5) BGB verstehen könnte, ein "Gelegenheitsveranstalter", der das nicht braucht?
Ich wäre so dankbar für eine Hilfestellung in dieser Sache, weil ich darüber keine Informationen finde.
Dieser spezielle Fall, wie es mit dem Reisen bei uns im Ortsverein läuft, wird für meine Begriffe im Reiserecht nicht wirklich abgebildet.
Herzlichen Dank für jede Art von sachdienlichem Hinweis!