Ferienwohnung storniert. 100 % fällig?

3 Antworten

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Nein, das ist nicht statthaft, da hast Du vollkommen Recht. Da will Euch einfach jemand abzocken. Ihr müsst die Kosten bezahlen, die tatsächlich anfallen. Weder Kurtaxe noch Reinigung noch Wäschepaket fallen an. Da sollte jedem, der ein wenig gerade denkt, klar sein. Als Beispiel könnte hier die Rechtsprechung bei Flügen dienen, die nicht angefallene Kosten hier auch nicht als anrechnungsfähig ansieht.

Theoretisch wäre auch 100 % der Kosten nicht statthaft, allerdings ist eine Ferienwohnung keine "Reise", deshalb greifen hier diese Regelungen nicht.

Das Problem ist natürlich, dass Ihr alles schon bezahlt habt. Sprich: Ihr müsst das zurückfordern. Kann man selbst machen, auch ohne Anwalt. Zunächst einmal eine entsprechende Rechnung schreiben. Zahlungsziel setzen, 10 Tage genügen. Wenn dann nichts kommt, einen Mahnbescheid rauslassen.

Aber: Wenn die Vermittlung im Ausland sitzt, dann würde ich es lassen. Der Aufwand lohnt dann nicht.

Nolies  25.10.2021, 21:53

Das ist falsch. Kosten für Reinigungen, Kurtaxe usw. können sehrwohl bereits angefallen sein.

Merke: das Recht für Pauschalreisen (worüber do wohl dein Wissen hast) ist komplett anders als das für Einzelbuchungen!

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gargamel111  26.10.2021, 11:48
@Nolies

Das ist falsch. Eine Reinigung kann nicht berechnet werden, wenn der zu reinigende Raum nicht benutzt (oder in dem Fall) nicht angemietet wurde. Kurtaxe wird am Tag der Anreise fällig, also nie im Vorhinein.

Merke: Die Buchung einer Ferienwohnung hat gar nichts mit einer Reisebuchung zu tun. Das ist reines Mietrecht!

Pauschalreisen (worüber do wohl dein Wissen hast)

Wenn Du die Antwort, die ich geschrieben habe, gelesen hättest, dann hätte Dir der Satz auffallen können:

allerdings ist eine Ferienwohnung keine "Reise", deshalb greifen hier diese Regelungen nicht.
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Nolies  26.10.2021, 16:42
@gargamel111

Nicht falsch.

Wenn die Putzfrau bereits bestellt + bezahlt ist, sind die Kosten sehr wohl angefallen. Egal ob gereinigt wird oder nicht.

Und nein, Kurtaxe kommt auf den Ort an! Bei manchen Orten müssen die Vermieter bereits Wochen vorher die Gäste anmelden müssen.

Du zeigst, dass du eher keine Ahnung hast.

Ich habe übrigens deine Antwort gelesen - auch mit dem Satz den du geschrieben hast: du verwechselst so einiges.

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gargamel111  26.10.2021, 20:11
@Nolies

Sorry, aber du hast echt keine Ahnung. Vielleicht redest Du ja nicht vom deutschen Recht, aber in allen EU-Staaten (und denen, die die EU-Richtlinien ebenfalls mittragen) muss Kurtaxe mit der Ankunft bezahlt werden. Und dass Gäste bereits Wochen vorher angemeldet werden müssen ... Pech für alle Gäste, die kurzfristig anreisen, gell.

Und ob der Vermieter die Putzfrau Jahrzehnte vorher bucht oder nicht spielt keine Rolle. Er kann die Kosten nicht weiterberechnen weil es keine Grundlage dafür gibt. (Auch hier beziehe ich mich auf das BGB, kann in irgendwelchen Ländern irgendwo auf der Welt anders sein).

Ich habe übrigens deine Antwort gelesen - auch mit dem Satz den du geschrieben hast: du verwechselst so einiges.

Ich weiß jetzt nicht, welche Satz Du meinst, ich hatte da mehrere geschrieben. Aber ich verwechsle da nichts.

Du zeigst, dass du eher keine Ahnung hast.

Das Kompliment gebe ich gerne zurück.

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Nolies  26.10.2021, 20:59
@gargamel111

Nein DU hast keine Ahnung, und das merkt man.

Und ob der Vermieter die Putzfrau Jahrzehnte vorher bucht oder nicht spielt keine Rolle. Er kann die Kosten nicht weiterberechnen weil es keine Grundlage dafür gibt. (Auch hier beziehe ich mich auf das BGB, kann in irgendwelchen Ländern irgendwo auf der Welt anders sein).

Und das ist eben FALSCH. Wenn dem Vermieter Kosten entstanden sind, kann er diese Anrechnen. So steht es wortwörtlich im Gesetz! Was verstehst du daran nicht? Übrigens: es steht sogar, dass "extra" Leistungen (manchmal kann man zb. die Endreinigung selbst machen und so Geld sparen) eben verrechnet werden können in den Stornokosten: "Bei den Stornokosten handelt es sich um Stornierungsgebühren, welche dadurch zustande kommen, dass nicht in Anspruch genommene Dienstleistungen, welche von einem Kunden verbindlich gebucht wurden und dann kurzfristig oder gar nicht abgesagt wurden und dadurch dem Leistungsgeber wie einem Vermieter einer Ferienwohnung oder einer Reisegesellschaft Kosten entstanden sind" https://passagierrechte.org/Stornierung_Ferienwohnung_durch_Mieter

Wenn der Vermieter nachweisen kann, dass ihm die Kosten trotzdem anfallen, dann kann er diese anrechnen. Fertig.

Schreib du ruhig deine Briefchen und verschwende deine Zeit, da die Briefe die du empfiehlst keine rechtliche Grundlage haben, können sie getrost ignoriert werden. Der einzige Weg bleibt der Rechtliche.

Da sollte jedem, der ein wenig gerade denkt, klar sein.

Und, dass sich das für 50€ nicht lohnt, sollte jedem, der ein wenig gerade denkt, klar sein (oder eben auch nicht wie man bei dir wunderbar sieht).

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gargamel111  27.10.2021, 16:59
@Nolies
Nein DU hast keine Ahnung, und das merkt man.

Tja, was soll ich da noch sagen? Ich nehme mal Herrn Goethe, der hat das treffend formuliert:

"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt."

Den durchlaufenden Posten Kurtaxe hast Du ja netterweise schon mal weggeschwiegen. Da sind wir uns also schon mal einig.

Wenn der Vermieter nachweisen kann, dass ihm die Kosten trotzdem anfallen, dann kann er diese anrechnen. Fertig.

Genau so ist das. Und er muss dann nachweisen, dass sie im Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertrag entstanden sind. Ist die Entreinigung extra ausgewiesen, dann fallen die Kosten dafür nicht an, weil der Kunde die Wohnung nicht verschmutzt hat. Wenn es sich lohnen würde, würde ich Dir das jetzt anhand der unterschiedlichen Modelle, die ein Vermieter da wählen kann, erklären. Wenn ...

Ansonsten ist es nett, dass Du ein Forum zitierst, das sich irgendwie mit Passagierrechten, also Reiserecht beschäftig, wobei das hier gar nicht zutreffend ist.

Und, dass sich das für 50€ nicht lohnt,

Schön, dass Du zum Abschluss noch entscheiden willst, ab wann jemand sich für sein Recht einsetzen soll. Manchmal "lohnt" es sich eben, ohne dass man einen finanziellen Vorteil davon hat.

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Estefania 
Fragesteller
 27.10.2021, 16:47

@gargamel111 Dankeschön für die freundliche Antwort. Können sich einige eine Scheibe von abschneiden.

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Natürlich, ihr wurdet wohl bereits bei der Stadt angemeldet, die Putzfrau wurde auch wahrscheinlich bereits bezahlt/beauftragt usw. Alle Kosten die auf sie zukommen durch eure Stornierung dürfen sie euch in Rechnung stellen.

Ihr könnt natürlich auch einen Anwalt befragen. Nur wegen den paar Euro dann einen teuren Rechtsstreit anzufangen wäre sehr... Deutsch.

Ich denke schon. Nur weil ihr nicht drin wahrt, muss ja trotzdem gereinigt werden, sonst kommen die neuen Gäste in ein Staubiges Haus. Genauso musste ja auch für euch die Wäsche gewaschen werden. Ich glaube nicht, dass du ohne Versicherung die Chance hast da rauszukommen.

grannyontour  30.10.2021, 22:10

Wie bitte? Die Gäste vorher haben eine Endreinigung bezahlt und die Folgegäste sollen nochmal zahlen wg. „staubigem Haus?😂😂😂 Das gleiche gilt für die Wäsche (woher weißt Du denn überhaupt, dass in dieser Wohnung die Bettwäsche gestellt wird?) - sowas albernes habe ich wirklich noch nie gelesen!

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