Pool kaputt, Restaurant geschlossen, kann ich einen Ausgleich verlangen?
Hallo zusammen, sorry, nochmal der selbe Beitrag, aber jetzt besser zu lesen!
wir haben eine Ferienwohnung in Österreich gebucht. Im Internet, in den Prospekten und bei jedem eMail-Kontakt im Vorfeld wurde mit einem beheizten Aussenpool und mit einem Restaurant mit Bar geworden. Als wir ankamen, war der Pool durch kaputt und das Restaurant wegen Krankheit des Kochs geschlossen. Da wir mit kleinen Kindern unterwegs sind, waren genau diese beiden Punkte für die Buchung dieser speziellen Wohnung ausschlaggebend. Für uns ist es also nicht möglich abends zu zweit einfach woanders essen zu gehen. Das wäre nur im Haus und mit Babyphone möglich gewesen. Da wir in der Vorsaison unterwegs und die einzigen Gäste der Anlage sind, zweilfle ich ohnehin an den Aussagen. Man kann sich ja vorstellen, was das Beheizen eines Pools und das Vorhalten von Essen und Manpower eines Restaurants für Kosten verursacht. Dennoch wurde das Appartement so "verkauft". Für mich mindert das den Wert des Appartements, zudem sind wir mit den Inhabern ja einen Vertrag eingegangen, den dieser nicht wie vereinbart erfüllen kann, da ja entscheidende Leistungen fehlen. Nun (endlich) meine Frage: Kann ich auf einen finanziellen Ausgleich bestehen, bzw. eine Rückerstattung des Mietpreises (im Voraus bezahlt) verlangen? Wenn ja, wie hoch? Vielen Dank für die Antworten!
1 Antwort
Verlangen kannst Du alles.... die Frage ist, ob Du was bekommst. Hast Du die Mängel vor Ort moniert ? Gegenüber wem ? Alles dokumentgiert, eigene Bilder, Bestätigungen des Vermieters ? Ohne vernünftige Beweissicherung brauchst Du gar nicht erst beim Anwalt antreten.
Wie hast Du gebucht ? Über einen deutschen Veranstalter (=deutsches Recht) oder direkt beim Vermieter (=österreichisches Recht) ? Wenns hart auf hart kommt, macht das schon nen Unterschied.
Ansonsten kommt das sehr auf die einzelnen Formulierungen im Vertrag bzw. im Angebot an. Und zwar auf die Formulierungen, wie sie da stehen und nicht, wie Du sie vielleicht gefühlt wahrgenommen hast. So gibt es einen Unterschied zwischen einem beheizbaren und einem beheizten Pool. Das Restaurant gab es ja auch, aber war wirklich vertraglich garantiert, dass es auch geöffnet ist ? Dazu können wir aus der Ferne wenig sagen. Wenns die beschriebenen Mängel wirklich abweichend vom Vertrag waren, kannst Du mit Aussicht auf Erfolg eine Minderung verlangen.
das mit dem beheizbar/beheizt sollte nur Beispiel sein für Formulierungen, auf die man achten muss. Vielleicht steht auch an ganz anderer Stelle, dass Leistungen ausserhalb der Wohnung nicht Bestandteil des Vertrages ... blabla....
Wenn Du aber wirklich weniger bekommen hast als angeboten, dann reklamiere, klar. Googel mal nach Kemptener Tabelle, da findest Du Anhaltspunkte zur Bewertung von Mängeln.
Hi, Danke für deine schnelle Antwort! Wir haben alles fotografiert und uns auch schon mündlich beim Inhaber beschwert. Eine schriftliche Beschwerde wird gerade getippt. Gebucht wurde direkt beim Vermieter. Der Pool ist lt. Internetseite "beheizt", nicht nur beheizbar. Und von saisonalen Schließungen des Restaurants ist auch keine Rede. Da der grund für die Schließung ja auch die (quasi spontane) Erkrankung des Kochs ist, kann sich damit doch niemand "rausreden". Wir werden nun erstmal versuchen, mit dem Vermieter zu reden und unseren Standpunkt klarzumachen. Man kann sich sicher auch gütlich einigen.