Pool kaputt, Restaurant geschlossen, kann ich einen Ausgleich verlangen?

1 Antwort

Verlangen kannst Du alles.... die Frage ist, ob Du was bekommst. Hast Du die Mängel vor Ort moniert ? Gegenüber wem ? Alles dokumentgiert, eigene Bilder, Bestätigungen des Vermieters ? Ohne vernünftige Beweissicherung brauchst Du gar nicht erst beim Anwalt antreten.

Wie hast Du gebucht ? Über einen deutschen Veranstalter (=deutsches Recht) oder direkt beim Vermieter (=österreichisches Recht) ? Wenns hart auf hart kommt, macht das schon nen Unterschied.

Ansonsten kommt das sehr auf die einzelnen Formulierungen im Vertrag bzw. im Angebot an. Und zwar auf die Formulierungen, wie sie da stehen und nicht, wie Du sie vielleicht gefühlt wahrgenommen hast. So gibt es einen Unterschied zwischen einem beheizbaren und einem beheizten Pool. Das Restaurant gab es ja auch, aber war wirklich vertraglich garantiert, dass es auch geöffnet ist ? Dazu können wir aus der Ferne wenig sagen. Wenns die beschriebenen Mängel wirklich abweichend vom Vertrag waren, kannst Du mit Aussicht auf Erfolg eine Minderung verlangen.


yima12 
Beitragsersteller
 13.06.2012, 11:48

Hi, Danke für deine schnelle Antwort! Wir haben alles fotografiert und uns auch schon mündlich beim Inhaber beschwert. Eine schriftliche Beschwerde wird gerade getippt. Gebucht wurde direkt beim Vermieter. Der Pool ist lt. Internetseite "beheizt", nicht nur beheizbar. Und von saisonalen Schließungen des Restaurants ist auch keine Rede. Da der grund für die Schließung ja auch die (quasi spontane) Erkrankung des Kochs ist, kann sich damit doch niemand "rausreden". Wir werden nun erstmal versuchen, mit dem Vermieter zu reden und unseren Standpunkt klarzumachen. Man kann sich sicher auch gütlich einigen.

AnhaltER1960  13.06.2012, 12:17
@yima12

das mit dem beheizbar/beheizt sollte nur Beispiel sein für Formulierungen, auf die man achten muss. Vielleicht steht auch an ganz anderer Stelle, dass Leistungen ausserhalb der Wohnung nicht Bestandteil des Vertrages ... blabla....

Wenn Du aber wirklich weniger bekommen hast als angeboten, dann reklamiere, klar. Googel mal nach Kemptener Tabelle, da findest Du Anhaltspunkte zur Bewertung von Mängeln.