Wie hoch dürfen Stornogebühren bei einer gebuchten Reise sein?

3 Antworten

Diese Staffelung dürfte absolut gerechtfertigt sein und ist normal, zumal es gerade bei Ferienwohnungen so gut wie unmöglich sein dürfte sie innerhalb der kurzen Frist neu zu vermieten. Zudem stand es - wie du selbst schreibst - in den AGBs, die du sicher akzeptieren musstest als du gebucht hast.

Danke für die Antworten. Ich habe in der Tat nur einen Auszug aus der Stornotabelle angegeben. Auch hier sind natürlich Zwischenstufen vorhanden.

Ich bin mir dessen völlig bewusst, dass ich die AGBs anerkannt habe. Schliesslich habe ich diese Reise auch mit dem Willen gebucht, sie wirklich anzutreten.

Das bedeutet aber noch lange nicht, dass die Stornogebühren in den AGBs auch angemessen und damit rechtsgültig sind. Zumindest laut diesem Urteil http://www.internetratgeber-recht.de/Reiserecht/Reiseruecktritt/rra2.htm darf der Reiseveranstalter keine beliebig hohen Summen verlangen. Ohne juristischen Hintergrund zu haben, würde ich denken, dass Klauseln in AGBs, die geltendem Recht widersprechen, ungültig sind.

Es ist in Ordnung, dass eine Stornogebühr erhoben wird, aber 90% von der angegebenen Miete finde ich ehrlich gesagt dreist und nicht gerechtfertigt. Zumal es in gut besuchten Urlaubsgebieten eine recht gute Chance gibt, die Wohnung doch noch zu vermieten. Ich habe keine Chance, dies herauszufinden.

So wie ich eure Antworten einschätze, habe ich aber wenig Chancen, die Gebühr zu mindern. Da ich ausserdem nicht rechtsschutzversichert bin, werde ich die Kosten bezahlen. Vielen Dank für eure Hilfe.

du willst damit sagen das alle deutsche Reiseveranstalter in ihren AGB Klauseln haben die im Widerspruch zum geltenden Recht stehen?Denn diese hohen Stornogebüren werden überall kurz vor Urlaubsbeginn fällig....

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@Maxilinde

Ohne jetzt auf die Schnelle aktuellere Urteile zur Hand zu haben, wäre ich mit dem Link eher vorsichtig. Ich zitiere mal: "Insoweit hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main 1982 folgende Richtsätze aufgestellt...".

In fast 30 Jahren kann sich schließlich auch einiges in der Rechtsprechung verändert haben.

Grundsätzlich sind die 90% (heute) durchaus üblich.

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Das Thema AGB und deren Rechtsgültigkeit spare ich mir. Mich wundert, wieso eine Ferienimmobilie wegen der Strom- und ggf. weiterer Nebenkosten storniert werden soll. Selbst wenn ich annehme, dass Nebenkosten bei der Buchung nicht bekannt waren, so sollten diese doch ersichtlich gewesen sein. Selbst wenn ich annehme, dass diese bei anderen (teureren?) Immobilien inklusive sind, so können diese paar Euro doch nicht stornierungsentscheidend sein. Ich zahle im Monat 20 € Stromgeld für meine Wohnung, für die Ferienimmobilie wären das dann 10 €! Die Wasserkosten dürften kaum anders liegen.