Ferienwohnung zwei Tage vor Abreise stornieren müssen, Vermieter verlangt 90% Storno

6 Antworten

Hallo duni30,

ich hab jetzt die Antworten hier noch nicht durchgelesen. Aber stell Dir vor: Du hast eine Ferienwohnung (um deren Auslastung Du Dich kümmerst; weil dann mit Geld in die Haushaltskasse kommt) und hast fest gebuchte Mieter, die zwei Tage vorher absagen??? Wärste dann nicht ordentlich bedient? Weil woher so schnell neue Mieter für den Zeitraum finden. Ferienwohnung, evtl. Strom - sprich die Instandhaltung für die Bude muss gezahlt werden...

Wie auch immer; AGB`s hin oder her; mir würde schon mein gesunder Menschenverstand sagen, dass wenn ich so kurzfristig ein Appartement storniere ich mindestens 90 % vom Reisepreis zahlen muss!! Ja, ärgerlich, aber so ist es. Denk mal an die Menschen, die hinter der Ferienwohnung sind/wirtschften.

ps. Ich denke bis heute an Vermieter in Österreich im Jahre Dez. 2007!! Zwei Tage vor Sylvester mussten wir unseren Tripp mit Freunden schwangerschaftsbedingt absagen. Die Probleme traten urplötzlich auf; der Vermieter hatte allergrößtes Verständnis. Wir mußten nix zahlen, aber vielleicht gab`s ne Warteliste oder die Leute waren einfach Herzensgut? Ich war ihnen sehr dankbar. Trotzdem denke ich noch heute manchmal; Du must Dich bei Ihnen melden . . .

Hallo Zusammen,

nach einigem hin und her mit den Vermietern wurde sich auf ein Storno von 50% geeinigt. Nach den ganzen Antworten hier ist mir bewußt, daß es wohl ein großes Entgegenkommen war. Vielen Dank für alle Antworten. In Zukunft gibts wohl wirklich nur eine Reiserücktrittsversicherung bei mir, auch bei Ferienwohnungen!!!

reisefrageTeam  26.09.2012, 08:33

Hallo duni30,

bitte achte in Zukunft darauf Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen deiner Frage über den Link "Antwort kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.

Viele Grüße

Julia vom reisefrage.net-Support

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Nun an sich solltest du ja etwas schriftlich haben bezüglich der Buchung. Um Stornogebühren erheben zu können sollte der Vermieter den Stornofall in dieser Vereinbarung angeüfhrt haben. Wenn dort die 90% verankert sind und du diese anerkannt hast, wirst du wenig chancen haben.

Sollte das nicht der Fall sein, wäre evtl. rechtliche Beratung die beste Möglichkeit um hier zu erfahren wieviel du von deinem Geld wiedersehen wirst.

duni30 
Fragesteller
 15.09.2012, 10:35

Hallo,

nein, die Vereinbarung hatte ich bei der Buchungsbestätigung nicht bekommen. Nur, daß sie die Buchung bestätigt. Als die Vermieterin gestern dann geschrieben hat, war eine Anlage im Anhang mit sämtlichen Paragraphen u.a. auch mit Storno.

ich glaube, ich werde mir doch eine Beratung einholen..... Dankeschön für die Antwort!

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Hallo duni30, Gutgläubigkeit reicht hier aber nicht, dafür gibt es die AGB zu jeder Buchung für das Objekt. Und es gibt auch genug Häuser wo du so kurz vor dem Urlaubsantritt die vollen 100 % zu Zahlen hast. Um dies Auszuschließen gibt es aber die Möglichkeit das ganze über eine Versicherung abzudecken, dann kann da nichts passieren. So wird es sehr schwer für dich, fast alle Häuser die ich bis jetzt gemietet hatte, war die letzte Zahlung immer vier Wochen vor Reiseantritt und da wäre der gesamte Betrag weg.