Verbindliche Buchung noch nicht bezahlt, kann ich dennoch stornieren ohne bezahlen zu müssen?

3 Antworten

Ja du musst auf jeden Fall nachlesen, was in den AGBs steht und wenn du dir unsicher bist, frage doch direkt dort nach.

Es hängt meistens von verschiedenen Faktoren ab. Wenn die Reise noch einige Zeit hin ist, kann man manchmal den kompletten Betrag zurückbekommen, wenn man bis zu 3 Tagen vorher absagt, kann man einen Teilbetrag bekommen und irgendwann kriegt man nichts wieder. Das hängt immer von deinem Veranstalter ab.

Für solche Fälle lohnt sich immer eine Reiserücktrittsversicherung, gerade, wenn es sich um teure Reisen handelt.

ManiH  24.07.2015, 18:42

Es sieht wohl so aus, dass der Fragesteller sich es warum auch immer (Gründe wurden nicht angeführt) einfach anders überlegt hat, da greift dann keine Reiserücktrittsversicherung!! 

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Stornieren kannst du natuerlich jederzeit. Dies allerdings ganz sicher nicht kostenlos.

Du hast einen Vermittlungsvertrag mit hotelreservierung.de und einen Beherbergungsvertrag mit dem Hotel. Durch eine Stornierung entstehen beiden Vertragspartnern Schaeden, die du ersetzen musst. Dem Hotel entgeht der vereinbarte Zimmerpreis einschliesslich des darin enthaltenen Gewinnanteils aber abzueglich der durch die Stornierung verursachten Einsparungen (z.B. Reinigung, ggf. Fruehstueck u.s.w.), dem Vermittler entgeht sein Vermittlungshonorar. Beide werden von dir Ersatz fuer diese Schaeden fordern.

Hotels haben oft AGB, die den Gast bei einer Stornierung deutlich besser stellen als die gesetzlichen Regelungen. Manchmal wird bei einer Stornierung lediglich der Preis fuer die erste Uebernachtung gefordert, manchmal kann man dort sogar voellig kostenlos stornieren. Schau dort nach, ob es dort eine Stornoregelung gibt und wenn ja, wie die aussieht.

Auch wenn die AGB des Hotels moeglicherweise gar nicht wirksam in den Vertrag mit einbezogen wurden (das wurden sie nur, wenn du sie vor oder bei Abschluss des Beherbergungsvertrages problemlos einsehen konntest), macht es normalerweise keinen Sinn, sich auf deren Unwirksamkeit zu berufen. Die gesetzlichen Regelungen sind i.d.R. deutlich unguenstiger und du muesstest nach diesen mit Schadensersatzforderungen von insgesamt 80 bis 90% des vereinbarten Zimmerpreises fuer den gesamten Buchungszeitraum rechnen (bei Halb- oder Vollpension entsprechend weniger) . Nur wenn du nachweisen koenntest, dass das Zimmer anderweitig vermietet werden konnte, waeren die damit erzielten Einnahmen des Hotels von der Schadensersatzforderung abzuziehen.

Caveman  24.07.2015, 01:58

Ich ging bei meiner Antwort von einer reinen Hotelbuchung aus. Sollte es sich aber um eine "echte" Reise handeln (also nicht nur Uebernachtungen sondern auch noch weitere Reiseleistungen), hast du natuerlich keinen Beherbergungsvertrag mit dem Hotel sondern einen Reisevertrag mit dem Reiseveranstalter. Grundsaetzlich ist die Situation dann aber auch nicht viel anders. Eine anwaltliche Pruefung der Stornobedingungen des Reiseveranstalters kann jedoch angeraten sein. Da hat sich in letzter Zeit einiges in der Rechtsprechung getan und nicht jeder Reiseveranstalter hat seine Stornobedingungen schon entsprechend angepasst.

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Sollte eine Stornierung nicht möglich sein - kannst du diese eventuell über Alcandia Weiterverkauf. Die Webseite hat sich darauf spezialisiert - am besten eine Mail schreiben und anfragen. www.alcandia.de