Kann der Anbieter einfach so die VERBINDLICHE Buchungsbestätigung stornieren oder habe ich das Recht die Reise anzutreten?

2 Antworten

Die Verbindlichkeit lag ausschließlich auf Deiner Seite. Die Allgäu GMBH wiederum beruft sich ausdrücklich auf deren Seiten auf das Recht zum Rücktritt aufgrund Irrtums. Da dies offensichtlich auch noch innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums erfolgte hast Du schlicht schlechte Karten. 

Natuerlich kannst du die Reise antreten. Allerdings musst du dich dann um eine neue Unterkunft kuemmern weil deine gestrige Buchung ja storniert wurde.

Hier duerfte es sich um eine Vertragsanfechtung wegen Irrtums nach BGB 119 handeln. 

BGB 119: "(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde. ..."