Bestätigte Onlinereisebuchung wurde vom Veranstalter wegen Preisfehler ignoriert. Rechtsgültigkeit?

2 Antworten

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Wenn der RV die Buchung bereits bestätigt hat, ist er normalerweise daran gebunden. Er kann jedoch nach §119 BGB nach ganze wegen Irrtums anfechten (vollkommen unabhängig davon, was in den AGB steht), nach §142 BGB ist der Vertrag in so einem Fall von Anfang an nichtig anzusehen.

Dennoch kann es durchaus eine Schadenersatzpflicht geben. Das Thema ist jedoch leider so komplex und es kommt auf die kleinsten Fakten an, dass dir dabei nur ein Anwalt oder der Verbraucherschutz wirklich helfen kann. Wenn du die Sache weiterbetreiben möchtest, denke aber daran, dass dir bereits durch die Beratung Kosten entstehen, die der RV nur dann ersetzen muss, wenn du tatsächlich mit der Sache durchkommen solltest.

Die Bestätigung habe ich nur vom Reisevermittler bekommen. Es war die TC-Online-Plattform, mit der ich bisher nur gute Erfahrung machte. In den AGB's habe ich keine Hinweise auf Preisirrtum gefunden. Bei der Buchung konnte ich die AGB's des Veranstalters, der mir dann das Gegenangebot wegen PReisfehlers machte, nicht öffnen. Es war Schauinsland Reisen. Der Gesamtpreis der Reise wurde vor Buchung angezeigt, und nach ca. 15 Minuten hatte ich per E-Mail die VERBINDLICHE BUCHUNG.

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@BENI00

Wie gesagt, die Sache mit dem Irrtum steht schon im BGB und muss in den AGB gar nicht auftauchen.

Aber wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe, hast du von Schauinsland gar keine Bestätigung bekommen, sondern vom Online-RSB?!? Und das sind so die Details, die ich meine. Stand da verbindliche Buchungsbestätigung des RV oder Eingangsbestätigung Ihrer verbindlichen Buchung? Auch das würde einen riesen Unterschied machen. Je nach dem, wie die "Bestätigung", die du erhalen hast, formuliert ist, könnte es in der Tat sein, dass noch gar kein verbindlicher Vertrag zustandegekommen war (auch wenn's auf den ersten Blick so aussehen mag).

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@soedergren

Hallo noch kurze Bemerkung: die Abkürzung "RV" ist hier leider 2-deutig. Sie kann sowohl Reiseveranstalter, als auch Reisevermittler heißen.

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@BENI00

;-) Ja, ist mir auch gerade so aufgefallen. RV soll Reiseveranstalter sein.

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Sicher hat Sheridane (kennen wir uns?) nicht ganz unrecht, trotzdem sollte man eigentlich etwas unternehmen. Ich würde mich mal beim nächsten Verbraucherschutz beraten lassen.