Rückflug einen Tag später?

2 Antworten

Hallo,

das ist weniger eine Reisefrage denn eine Rechtsfrage. Und keine, die den üblichen Flugverspätungen zuzuordnen ist. Sinnvoll wäre es vielleicht, in einem Rechtsforum (recht.de oder so) nachzufragen.

Als Anhaltspunkt vielleicht das:

Es gibt ein BGH-Urteii, nach dem dafür eine Entschädigung zu zahlen ist (BGH Az: X ZR 24/13). Aber das nutzt zum einen nichts, wenn man arbeiten muss. Also schnell den Arbeitgeber informieren.

Ansonsten: Bei einer erheblichen Verschiebung (und das ist bei einem Tag sicher erheblich) der Flugzeiten kann ein Urlauber von seinem Reiseveranstalter auch verlangen, ihn auf einen anderen Flug umzubuchen, sofern dies möglich ist. (Das müsste man wohl aber selbst feststellen.) Weigert sich der Veranstalter, kann der Passagier einen anderen Flug buchen und sich den Ticketpreis erstatten lassen – Amtsgericht Hannover Az. 568 C 7273/15).

Problem könnte sein, dass die Fluggesellschaft wohl nicht in D oder der EU sitzt. Wo sitzt denn der Veranstalter?

Würde auch direkt den Arbeitgeber informieren und dann alles andere über den Reiseanbieter klären - pauschal lässt sich da nichts sagen. Kommt ja auch auf die Gründe an.