Rückflug um 9 Stunden vorverlegt, was tun?

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Nein, hast Du nicht

Hier die genaue Begründung:

"Keine Ansprüche bei Vorverlegung des Rückfluges (AG Hannover vom 02.07.02 – 560 C 4074/02): Wird die Rückflugzeit kurzfristig um 9 ½ Stunden vorverlegt, so liegt kein Reisemangel vor, da Hin- und Rückreisetag im Wesentlichen Reisetage sind. Dies gilt selbst dann, wenn der Reisende für den Rückreisetag einen Ausflug vorgesehen hatte und damit einen Urlaubstag verliert."

Quelle: http://www.reiserecht-roth.de/html/news.htm

das stimmt. aber ich würde es trotzdem auf jeden fall versucen und der entsprechenden Gesellschaft richtig auf den Nerv fallen!!!!!! Aus Kolanzgründen etc. Hattest du dadurch zusätzliche Kosten, dann kannst du eine Kopie z.B. des Taxibelegs , Hotelbeleg etc. denen zusenden!!! Versuchen kann man Alles!!!!!