Buddha aus Thailand?
Darf man aus Thailand eine Buddha-Skulptur mitbringen? Die Zollbeamten konnten mir keine klare Antwort geben. Danke
3 Antworten
Ich habe diese Information bekommen:
"Ohne Sondergenehmigung ist die Ausfuhr sämtlicher Buddha-Figuren oder Teilen von Buddha-Figuren verboten. Ausgenommen sind lediglich kleine Figuren, die leicht von einer Person getragen werden können, allerdings nur eine pro Person. Ansonsten spielt es keine Rolle, ob es sich bei den Statuen um Kunst oder Kitsch handelt oder wie hoch der Handelswert ist. Für Thais gelten diese Figuren nicht nur als heilig sondern werden auch als individuell belebt angesehen."
(Quelle: Clickthai.de)
Für mich geht es hier ja vorrangig um Religion - bist du Buddhist, weisst du bescheid - wenn nicht, finde ich persönlich es "unanständig" religiöse Objekte als Dekorationsartikel oder Souvenir mit nach Hause zu bringen - aber Buddha Statuen gibt es doch mittlerweile in jedem Baumarkt in verschiedenen Größen und Farben, warum kaufst du dir nicht dort eine - damit wäre dein Problem ganz einfach gelöst 8-)
naja, das ist ja nun nicht ganz das selbe, baumarkt oder sich in ein objekt vorort zu verlieben. ausserdem war ja die frage nun mal was ist erlaubt und was nicht.....
Buddha-Bildnisse jeglicher Airt, ob alt oder neu spilet keine Rolle, sind für Nicht-Buddhisten verboten aus Thailands auszuführen.Die Thaisw wollen einfach nicht, dass ein Christ sich eine Buddha-Statue z.B. als Gartenzwerg in den Garten stellt. Wenn aber ein Buddhist eine Buddha-Statue ausführen will, so ist das kein Problem, er muss auch keinen Test machen, um zu beweisen, dass er wirklich ein Buddhist ist, er sollte nur nicht unbedingt ein Jesus-Kreuz um den Hals hängen haben. Ich habe schon mehrmals Buddha-Bildnisse mit im Gepäck gehabt und wurde auch bereits 2-Mal daraufhin angesprochen, aber es war kein Problem, nachdem ich dem Beamten gesagt habe, dass ich Buddhist bin (ich bin aber Deutscher) Eine andere Sache ist es mit alten Buddha-Bildnissen, es gibt ein Gesetz in Thailand, dass die Ausfuhr an allen Gegenständen, die älter als 50 Jahre sind, nur gegen vorherige Genehmigung erlaubt.