Die Reise wird storniert (Vertragspartner), inwiefern bin ich als Mitreisender dafür verantwortlich?

3 Antworten

Also wie du einlenken willst, wo du sie angezeigt und verschiedener Vergehen beschuldigt hast, erschließt sich mir nicht. Aber egal. 

Ob du deine Anzahlung je Wiedersehen wirst, möchte ich "vorerst" mal bezweifeln. 

Die Frage ist doch auch, ob und inwieweit du ihr gegenüber verpflichtet bist für die Restkosten aufzukommen.

Das Reisebüro sagte dir, du hast keine Rechte auf die Reise, aber auch keine Pflichten. Heißt das, dass deine ExFreundin die Reise alleine voll bezahlen muss? Sie kann/könnte fliegen und die Reise antreten, bleibt aber auf (deinem Anteil der) den Kosten hängen? Bzw. hat deinen Anteil der Reise nun online für die Restkosten zum Verkauf angeboten? 

Ich denke eine Umbuchung der Reise ist nicht möglich, schreibst du. Nun also doch? 

So wie das Reisebüro sich dir gegenüber ausgedrückt hat, wollen sie von dir offensichtlich kein Geld, aber deine ExFreundin ist dort Vertragspartner und wird die Kosten der Reise tragen müssen. Daher bietet sie die Reise zum Preis, abzüglich deiner Anzahlung an, zumal eine Rücktrittsversicherung nicht besteht. 

Ob du die (ihr gehörigen Sachen) wie du glaubst dir entwendeten Dinge (der Laptop war ein Geschenk an Dich?) zurück bekommen kannst, können wir hier (als Reisefragenforum) nicht beantworten. 

Ich empfehle dir evtl eine Rechtsberatung aufzusuchen. Erkundige dich mal ob es das an deinem Wohnort am Gericht kostenfrei gibt.


JennPenn 
Fragesteller
 07.10.2015, 10:10

"Also wie du einlenken willst, wo du sie angezeigt und verschiedener Vergehen beschuldigt hast, erschließt sich mir nicht."

Einlenken möchte ich auch nicht mehr. Wir haben ihr mehrmals eine friedlichen Weg angeboten und es kamen nur Provokationen. Dann nun die Straftat. Beweise sind auch alle vorhanden und die Tat wurde zugegeben (allerdings unfreiwillig und auch mit dem Hinweis, dass das so vollkommen in Ordnung gewesen sei).

"Ich denke eine Umbuchung der Reise ist nicht möglich, schreibst du. Nun also doch?"

Nein, ist es so an für sich nicht. Deswegen auch meine Verwunderung über ihr Vorhaben die Reise auf einem Portal anzubieten. Reisen können an für sich überschrieben werden. Aber die dazugehörigen Flugtickets (so wurde mir im Reisebüro erklärt) sind nicht übertragbar und müssten dann extra getragen werden.

"Ob du die (ihr gehörigen Sachen) wie du glaubst dir entwendeten Dinge (der Laptop war ein Geschenk an Dich?) zurück bekommen kannst, können wir hier (als Reisefragenforum) nicht beantworten."

Glaube ich auch nicht so richtig dran. Ich stehe jetzt allerdings in Verhandlungen mit ihrem Freund und habe angeboten die Anzeige zurückzuziehen, sofern ich mein Eigentum wieder zurück erlange. Ob das funktioniert, wird sich zeigen.

Wie dem auch sei, ich war gestern noch einmal im Reisebüro. Der nette Herr nahm sich viel Zeit und meinte, dass sie wohl auch dort gewesen sei und ihm sogar unter Drohungen verboten hatte, mir weiter Auskunft zu erteilen. Er schien auch sehr erschrocken über das Verhalten. Ich bin jetzt wohl raus aus der Geschichte. An mich kann keinerlei Anspruch gestellt werden. Wie ich nun meine Anzahlung zurück bekomme, wird sich zeigen.

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Meine Guete, was fuer ein Zickenkrieg!

Mit dem Reisebuero bzw. dem Reiseveranstalter hast du nichts zu tun. Deren Vertragspartner ist deine (ehemalige) Freundin. Offenbar wurde der Reisevertrag allein mit deiner (ehemaligen) Freundin als alleinige Hafterin geschlossen und nicht mit euch beiden gemeinsam als Gesamtschuldner. Dies wuerde ich an deiner Stelle aber noch einmal genau pruefen. Moeglicherweise haftet ihr naemlich doch gemeinsam und das Reisebuero hat dir eine falsche Auskunft gegeben. Gehen wir aber vorerst weiter davon aus, dass deine (ehemalige) Freundin alleiniger Vertragspartner ist.

Mit der hast du naemlich eine Vereinbarung: die gemeinsame Durchfuehrung der Reise. Dafuer hattet ihr sicher vereinbart, dass du dich anteilig an den Reisekosten beteiligen wirst. Eine Anzahlung hast du bereits geleistet, die vermutlich vereinbarte Restzahlung hingegen noch nicht. Grundsaetzlich schuldest du deiner (ehemaligen) Freundin den gesamten vereinbarten Betrag.

Nun will dir deine (ehemalige) Freundin aber die Teilnahme an der Reise unmoeglich machen. Dabei wird es bezueglich eventueller gegenseitiger Ansprueche entscheidend darauf ankommen, ob sie dazu berechtigt ist oder nicht. Vorstellbar waere beispielsweise, dass du schuldhaft das Vertrauensverhaeltnis massiv gestoert hast und ihr somit ein Festhalten an der zwischen euch getroffenen Vereinbarung nicht mehr zumutbar ist. In dem Fall koennte deine (ehemalige) Freundin sogar noch weitergehende Ansprueche an dich haben.

Da eine Einigung zwischen euch ziemlich unwahrscheinlich erscheint, wird es wohl auf eine gerichtliche Auseinandersetzung hinaus laufen. Wie das dann ausgeht, haengt von den genauen und anscheinend recht komplexen Umstaenden ab (die wir nicht kennen). Auf das damit verbundene Kostenrisiko brauche ich sicher nicht weiter hinzuweisen.

Ihr solltet also auf alle Faelle versuchen, euch irgendwie zu einigen. Ob mit Rechtsanwalt oder ohne, bleibt euch selbst ueberlassen. Sollte es mit Rechtsanwalt allerdings zu einer vorgerichtlichen Einigung kommen (das streben Rechtsanwaelte meist erst einmal an), dann werdet ihr eure Anwaltskosten hoechstwahrscheinlich jeder selbst tragen muessen.

Der ganze andere Quatsch (Hausfriedensbruch, Diebstahl u.s.w.) koennte hierbei zwar durchaus eine Rolle spielen (massive Stoerung des Vertrauensverhaeltnisses), kann aber aus der Ferne erst recht nicht beurteilt werden. Du wirst aber hoechstwahrscheinlich beweisen muessen, dass du tatsaechlich Eigentuemerin des Laptops geworden bist.

JennPenn 
Fragesteller
 07.10.2015, 10:14

Ja, ich hätte auch nicht gedacht, dass ich mich mit fast 30 nochmal mit so einem Verhalten auseinander setzen muss. Aber leider ist dem nun so. Ich war gestern nochmal in dem Reisebüro und ich bin jetzt wohl aus der Sache raus. Danke dir für die ausführliche Antwort! Die hat mir wirklich weiter geholfen!

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