Worauf ist beim Teppichkauf in der Türkei zu achten?
Ich würde mir gerne einen schönen Teppich aus der Türkei mitbringen. Bin da allerdings immer etwas blauäugig in solchen Dingen. Auf was sollte ich denn achten?
7 Antworten
Wichtig erscheint mir auch der Hinweis, dass es auch in der Türkei ein Widerrufsrecht ähnlich dem deutschen Verbraucherschutz bei Haustürgeschäften gibt. Wenn der Käufer darüber nicht belehrt wurde, kann man auch zu einem späteren Zeitpunkt den Kauf noch widerrufen! Habe dazu eine ganz interessante Broschüre entdeckt, in der das näher erklärt wird: http://www.gencer-coll.eu/fileadmin/gencer_coll_daten/03_dateien_zum_download/DOSSIER-SCHMUCK-und-TEPPICHKAUF.pdf
Gruß Gerhard
Teppichkauf im Urlaub (nicht nur in der Türkei!) ist grundsätzlich nicht zu empfehlen, wenn man von Teppichen keine Ahnung hat. Unter Ahnung verstehe ich folgendes:
Grundlegende Kenntnis der Teppiche, Herstellungsarten, Materialerkennung, Einschätzung der Qualität und deren Einzelhandelsverkaufspreis in Deutschland nach abzug aller möglichen Rabatte.
Wenn dies auf Sie nicht zutrifft, lassen Sie die Finger vom Teppichkauf im Urlaub.
Begründung: Wir betreiben ein Teppichgeschäft und sind Sachverständige für Orientteppiche. Zu unseren Dienstleistungen gehören auch Teppichwäsche und Reparaturen. Somit erhalten wir auch regelmäßig Teppiche von Kunden, welche die Teppiche aus der Türkei mitgebracht haben.
Einige Beispiele: Häufig werden in der Türkei "Blender" verkauft. Diese Teppiche haben das Motiv eines Hereke Seidenteppichs, wurden aber in China produziert. Diese Reproduktionen werden gerne in angeblichen Knüpfereien verkauft. Hierzu sollte man wissen, dass die meisten Knüpfereien nicht in der Nähe der Touristengebiete in der Südtürkei liegen, sondern teilweise weit ab von den üblichen Touristenrouten. Hereke wird z.B. etwas östlich von Istanbul hergestellt. Wenn Sie also einen Hereke in der Nähe von Antalya in einer Knüpferei sehen, und er angeblich dort geknüpft wurde, sollten Ihre Alarmklocken klingeln! Diese Woche erhielten wir einige Teppiche zum Waschen: 1 x angeblich Hereke Seide 300 x 200 cm, Kaufpreis in der Türkei 14000 Euro, in Wahrheit ein China Kunstseidenteppich, Einzelhandelsverkaufspreis in Deutschland ca. 1200 Euro. Dazu 2 Kashmir Kunstseidenteppiche 180 x 120 cm, ebenfalls angeblich Hereke Seide, VK in Deutschland jeweils ca. 400 EUR, bezahlt in der Türkei nach hartem Feilschen jeweils 2500 Euro. Also fast 20.000 Euro für Schrott, den man hier in jedem Möbelmarkt nachgeschmissen bekommt. Da hilft auch kein Runterhandlen um 50%, das ist logischerweie schon mit einkalkuliert. Dies nur als Beispiel, und das ist kein Einzelfall, sondern die Regel nach unseren langjähriger Erfahrung. Natürlich gibt es in der Türkei viele seriöse Teppichhändler. Diese werden aber in der Regel nicht von Touristenbussen angefahren.
In über 25 Jahren persönlicher Erfahrung im Teppichhandel hatte ich bisher noch keinen! Kunden, der seinen Teppich in der Türkei günstiger gekauft hat, als was ein vergleichbares Stück in Deutschland bei einem seriösen Fachhändler gekostet hätte.
Teppichkauf in der Türkei – Rechtskräftiges Urteil 2014
Rechtskräftiges Urteil des 5. Verbraucherschutzgerichts Istanbul - Aktenzeichen: 2013/1657 - vom 23.01.2014 gegen eine türkische Teppichfirma
Die Verkaufstouren, bei denen nichtsahnenden, deutschen Touristen im Rahmen von organisierten Reisen, vor allem Teppiche und Schmuck zu erheblich überteuerten Preisen verkauft werden, sind in der Zwischenzeit in Deutschland bekannt. Trotz auch mehrerer Berichte in den Medien, fallen jedoch immer wieder deutsche Urlauber darauf ein.
Als Rechtsanwalt in Stuttgart bei der Anwaltskanzlei Maier Rechtsanwälte beschäftige ich mich nunmehr seit über 7 Jahren intensiv mit diesem Thema, da die Betroffenen sich nach einem Teppich –oder Schmuckkauf an mich wenden und um rechtlichen Rat fragen.
In den meisten Fällen gelingt es mir, für die Mandanten, eine außergerichtliche, zufriedenstellende Lösung zu finden. Es gibt aber auch hin und wieder Fälle, in denen eine gerichtliche Auseinandersetzung notwendig wird.
In einem solchen Fall – Mandant hatte einen Teppich für 14.000,00 € in einem sog. Teppichzentrum in Kappadokien erworben - habe ich mit einem Kooperationsanwalt in der Türkei gegen eine Teppichfirma vor dem zuständigen Verbraucherschutzgericht in Istanbul Klage auf Rückzahlung der Anzahlung des Mandanten in Höhe von 9.000,00 € sowie Rückgabe des Teppichs etc. erhoben.
Nach Einholung eines Sachverständigengutachtens und Beweisaufnahme hat das Gericht, unserem Mandanten in vollem Umfang Recht gegeben. Wir haben es also geschafft, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt wurde, das heißt, unser Mandant
• seine Anzahlung in Höhe von 9.000,00 € wieder in voller Höhe zurückerhalten hat • der sog. „Hereke-Teppich“ an die Teppichfirma wieder zurückgegeben wurde • und festgestellt wurde, dass unser Mandant der Teppichfirma keinen Restkaufpreis mehr schuldet • Die Kosten des Verfahrens musste natürlich auch die Teppichfirma tragen
Denn der vom Gericht bestellte Sachverständige hat nach Prüfung des streitgegenständlichen Teppichs – welcher übrigens vom Mandanten aus Deutschland zurück in die Türkei, zunächst an das Gericht zugesandt wurde - in seinem Gutachten genau das bestätigt, was ich seit Jahren immer wieder in meiner anwaltlichen Praxis feststelle. Nämlich,
• dass die zugesicherten Eigenschaften, wie Unikat, Hereke-Teppich, Handarbeit, höchste Qualität etc. nicht vorliegen (also der Teppich mangelbehaftet ist) • der Kaufpreis des Teppichs erheblich überzogen ist - den tatsächlichen Wert des Teppichs in diesem Fall hat der Sachverständige gerade auch in der Türkei auf maximal 4.500,00 € bestimmt – damit der Tatbestand des Wuchers gerade nach türkischem Recht nachgewiesen wurde • etc.
Das Urteil des Verbraucherschutzgerichts in Istanbul ist am 03.11.2014 rechtskräftig geworden.
Dieses Urteil ist aus meiner Sicht für die betroffenen Urlauber / Verbraucher sehr erfreulich und dürfte in dieser Form einzigartig sein (bis auf ein ähnliches Urteil betreffend eines Schweizers aus dem Jahre 2011), da damit zum einen die Rechte der betroffenen Teppich – und Schmuckkäufer bei solchen Reisen und zum anderen unser langjähriger Einsatz in diesem Bereich für die Verbraucher, erheblich gestärkt wurde.
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Habe 2003 in der Türkei Teppich gekauft, der mir mir später per Post vom türkischen Teppich Händler geliefert wurde. Weil ich den Kauf bei der Ausreise nicht dem Zoll gemeldet hätte, soll ich nun 1678,-- € für den Kaufpreis von 5000,--€ bezahlen.Das Geld würde jedoch zurück bezahlt, da dann der türkische Staat bzw. das Finanzamt die Sache als Bagatelle ansieht. Insgesamt wären 66 Personen betroffen, wie eine Prüfung der Steuerbehörde ergab.
Habe heute ebenfalls per Anruf die Aufforderung von einem Dr. Ahmet erhalten 1981,56€ über Western Union Banküberweisung an eine Privatadresse in Antalya zu überweisen, um das angebliche Zollvergehen bei im Jahr 2003 gekauften Teppichen abzuwenden.(Angebliche Kooperation mit dem türkischen Zoll nach einem §3065)Das Geld soll dann in 7-10 Tagen wieder zurücküberwiesen werden.Ich denke, dass es sich hier auch um Betrug und Abzocke handelt!