Teilstornierung DZ, Mehrkosten für Alleinbelegung trotz einbehaltener Stornokosten?

1 Antwort

Schwierige Geschichte. Also, schwierig durchzusetzen.

Theoretisch ist es so in etwa, wie Du gesagt hast. Die Stornokosten sind ja "Ausfallkosten", die der Kunde nicht zahlen muss, wenn das Reiseunternehmen keinen Ausfall hat. Und wenn der Mehrpreis gezahlt wird, dann hat es die nicht. Oder zumindest nicht in der Höhe. Aber das ist ein Ritt auf der Rasierklinge. Wie viel dann rauskommt, falls Du ein Verfahren anstrebst, kann keiner sagen. Und evtl. ist es dann trotzdem teurer, weil Du noch Anwalts- und Gerichtskosten hast.