teilstorno durch mitreisenden

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Habe gerade noch etwas gefunden: "Bucher haftet nicht für Mitreisende: OLG Frankfurt 16 U 167/03 III Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 24.05.2004 entschieden, dass bei einer Gruppenreise der die Reise Buchende nicht für Zahlungsausfälle bei seinen Mitreisenden haftet. Vertragspartner des Reiseveranstalters seien die einzelnen Teilnehmer. Eine Ausnahme gelte nur bei der Buchung einer Reise für die eigene Familie (Az: 16 U 167/03 III)."

Das ist ein Urteil und schon ein paar Jahre her. Ein anderes Gericht kann durchaus zu einer anderen Meinung kommen. Klar, darauf kann man bauen, aber wer sagt, ob der Reiseveranstalter Dich überhaupt mitnimmt, wenn die Reise nicht bezahlt ist? Und: Neuere Verträge (Reiserolf, wo bist Du, wenn man Dich braucht!?) suchen sich eben explizit EINEN Vertragspartner, der das idR auch unterschreibt.

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