Die Anfrage ist etwas "schwierig", weil 1.) im Text erklärt wird, dass es gar nicht um die Titel-Frage geht 2.) im Text mehrere Fragen gestellt werden. Also: "Reiserücktritt wegen Schwangerschaft möglich?" Antwort: In der Regel ja, wenn die Schwangerschaft nach Abschluss der Reiserücktrittsversicherung festgestellt wird. Frage: Worauf willst du "theoretisch" warten? Die Schwangerschaft musst du der Versicherung so oder so sofort melden, wegen Mitwirkungspflicht. Wenn du das nicht tust, kann der Versicherungsschutz verfallen. "Nichtflugziel": das liegt am Reiseveranstalter und hat mit der Versicherung nichts zu tun.

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