"Bis zu einer Rechnungshöhe von 20 Euro sind im Restaurant etwa 10 Prozent üblich, bei höheren Rechnungsbeträgen sollten Sie das Trinkgeld stufenweise auf 5 Prozent reduzieren. Taxifahrer erhalten einen aufgerundeten Betrag, Gepäckträger im Hotel pro Koffer einen Euro und Zimmermädchen 4 Euro für eine Woche." Quelle: Reiseführer von Marco Polo.

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Ich kann Dir zwar keine persönlichen Infos geben, finde die Idee aber sehr interessant! Hier habe ich zwei gute Adressen für Dich gefunden: www.spiritueller-tourismus.de und orden.de. Vielleicht findest Du zumindest dadurch gute Adressen.

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Normalerweise hätte schon im Reisekatalog stehen müssen, dass die Benutzung der Klimaanlage kostenpflichtig ist. Ich würde mich an Deiner Stelle direkt an den Reiseanbieter wenden um die Sache aufzuklären, oftmals sind diese kulant und zahlen Dir die entstandenen Kosten zurück. Voraussetzung ist eine schriftliche Abrechnung. Die rechtliche Lage kann Dir wohl nur ein Anwalt nennen.

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