Hallo zusammen,

vielen Dank für eure Antworten und euren Rat. Für uns sind alle Meinungen wichtig. Wir erwarten auch keine 100% geltenden Aussagen, sondern eure Erfahrungen, da wir selbst wenig Erfahrungen auf diesem Gebiet haben. Ich möchte mich jetzt auch ungern rechtfertigen, schließlich ist diese Prüfung ohne meinen Einfluss in einen Zeitraum vorgezogen worden, der laut Hochschulkalender nicht dem üblichen Prüfungszeitraum entspricht. Uns ist auch klar, dass die AGBs zunächst gelten. Aus unserem Freundeskreis kam aber oft die Rückmeldung, dass dies ein untypischer Fall ist, begründet dadurch, dass ein Umbuchen/Verschieben der gleichen Flugreise mehr als 2 Monate vorher nicht möglich ist (AGB). Daher wollten wir wissen, ob die AGB überhaupt so gelten dürfen oder ob es gesetzliche Grenzen (Zum Beispiel für die Staffelung der Stornogebühren) gibt. Zu den widersprüchlichen Angaben: Vielen Dank für die Korrektur! Hier nochmal die genauen Daten: Reise gebucht: Mitte März Reise Storniert: Anfang Mai (Diese Woche) Zuerst geplanter Reiseantritt: 16-23 Juli 2011 ==> Stornierung 2-3 Monate vor Reiseantritt. Viele Grüße

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