Meinem Kenntnisstand zufolge müssen die Stornogebühren gestaffelt sein, da sie ansonsten unwirksam sein können.

Laut einem Gerichtsurteil, kann ein Vermieter den ihm entgangenen Gewinn dir in Rechnung stellen, muss sich - sofern er die Wohnung nicht anderweitig vermietet bekommt - die nicht in Anspruch genommene Endreinigung und Wäschepakete anrechnen lassen, hierbei max. 80 % des Gesamtpreises.

Wenn er nachweist, dass er einen höheren Schaden hatte, könnte je nach Mietpreis der Wohnung auch über 80 % durchsetzbar sein.

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