Ich nehme an, du meinst die Insel in der Provinz Trat/Thailand. Das ist ne ganz schoen grosse Insel. Da solltest du schon den Ort dazu sagen.
Wenn es ein richtiger Aufenthaltstitel ist (also keine Aufenthaltsgestattung oder Duldung), geht das. Damit darfst du in Verbindung mit deinem gueltigen syrischen Reisepass jeden anderen Mitgliedsstaat des Schengener Abkommens fuer bis zu 90 Tage im Halbjahreszeitraum visumfrei besuchen (aber nicht auch dort arbeiten). Spanien ist ein Mitgliedsstatt des Schengener Abkommens.
Dafuer muss man nicht ins Ausland fahren. Das ist in Deutschland nur unter bestimmten Umstaenden illegal, grundsaetzlich aber legal..
Deine Frau braucht kein Visum fuer die Tuerkei, wenn sie ueber einen der Flughaefen Ankara (ESB), Antalya (AYT), Istanbul: Metropolitan Area (IST) und Sabiha Gokcen (SAW) oder Izmir (ADB) reist, den Transitbereich nicht verlaesst und innerhalb von 24 Stunden weiterreist. In Antalya gilt das aber nur, wenn sie dort nicht zwischen den Terminals 1 und 2 wechselt.
Du weisst, dass sie mit einem Schengenvisum nur hoechstens 3 Monate in Deutschland bleiben darf, eine Verlaengerung oder ein Aufenthaltstitel nicht moeglich sind und sie auch nicht in Deutschland arbeiten darf? Wenn sie also mit einem Schengenvisum einreist, muss sie spaetestens nach 3 Monaten den Schengenraum wieder verlassen. Will sie laenger bleiben, geht das nur, wenn sie mit einem nationalem Visum zum Ehegattennachzug einreist.
alles weitere wurde per Email mit der Eigentümerin geklärt
Klingt nach einer Buchung und nach einem wahrscheinlich muendlichen Vertrag. Dann muss der auch erfuellt werden.
Auf der Seite, inder die Wohnung inseriert ist, wird von der Eigentümerin angegeben das keine Stornierungsbedingungen gelten!
Wenn keine Stornoregelung vereinbart wurde, gibt es auch keine. Dann ist der volle Schaden zu ersetzen. Das duerfte der volle vereinbarte Mietpreis abzueglich von der Vermieterin eingesparter Kosten (z.B. Reinigungskosten) sein.
Ergaenzung: Ich hatte uebersehen, dass es um die Niederlande geht. Mein Beitrag bezieht sich hingegen auf die Rechtslage in Deutschland. In den Niederlanden koennen durchaus andere Regelungen gelten.
Wenn ihr beide mindestens 17 seid, kann doch jeder von euch problemlos 200 Zigaretten abgabenfrei mitbringen. Entweder ihr habt jeder fuer sich je 1 Stange im handgepaeck oder ihr habt sie zusammen im gemeinsamen Koffer. Dann gebt bei einer Kontrolle einfach an, dass es sich um euer gemeinsames Gepaeck handelt und jedem von euch 1 Stange gehoert.
Nein. Spanien erkennt die Republik Kosovo nicht an und akzeptiert auch keine von dieser ausgestellten Dokumente. Mit einem von der Republik Kosovo ausgestellten Reisepass darf sie nicht nach Spanien einreisen.
Ist etwas kompliziert. Hier kannst du dich schlau machen: https://www.gov.uk/transit-visa
In meinem Reisepass der noch bis ´27 gültig ist, ist noch mein Mädchenname eingetragen.
Dann ist der Pass gem. Passgesetz § 11 Abs. 1 Nr. 2 ungueltig. Du haettest die Namensaenderung unverzueglich der zustaendigen Passbehoerde melden muessen (Passgesetz § 15 Nr. 1).
Zwar wird es wahrscheinlich niemanden auffallen, dass du mit einem ungueltigen Pass unterwegs bist, dennoch waere es besser, wenn du dir noch einen neuen Pass besorgen wuerdest und dann beide mitnimmst. Fuer einen Expresspass reicht die Zeit ja noch aus.
Auch innerhalb der EU duerfen Staatsgrenzen nur uebertreten werden, wenn man im Besitz eines gueltigen Grenzuebertrittspapiers ist. Ein Schuelerausweis ist aber keins. Sie braucht also einen Personalausweis oder einen Reisepass.
Allerdings duerfen Perso oder Pass bis zu einem Jahr abgelaufen sein. Der Kinderreisepass deiner Tochter ist aber noch kein Jahr abgelaufen. Also kann sie den auch nutzen.
Es kann jedoch passieren, dass die Fluggesellschaft den abgelaufenen Kinderreisepass nicht akzeptiert und deine Tochter nicht in den Flieger laesst.
Vorsichtshalber solltet ihr vielleicht doch besser versuchen, vorher noch einen vorlaeufigen Reisepass oder einen vorlaeufigen Personalausweis zu bekommen.
Jetzt, wo du es ansprichst, faellt mir auch auf, dass ich solche Anlagen in Sri Lanka kaum gesehen habe. Konkret erinnern kann ich mich nur an eine einzige in Trincomalee. Das war aber vor dem Buergerkrieg. Keine Ahnung, ob sie den ueberstanden hat. Gerade in Trinco ist damals ja viel zu Bruch geballert worden.
Sonst habe ich in Sri Lanka eigentlich immer nur in Hotels und Guesthouses uebernachtet. Darunter viele kleine und schnuckelige Guesthouses mit nur wenigen Zimmern. Bungalowanlagen, wie man sie beispielsweise aus Thailand kennt, waren da ausser der in Trinco wohl nicht dabei.
Ah, stopp, ich glaube, da war noch eine ganz unten im Suedosten in der Naehe von Pottuvil.
Offensichtlich will der Vermieter keine mittelgrossen oder grossen Hunde haben, nur kleine. Ob er bei dir ne Ausnahme macht, wird dir hier niemand sagen koennen. Du wirst ihn schon selbst fragen muessen, ob er ausnahmsweise auch mal nen Schaeferhund duldet.
Das hat jetzt nichts mit Costa Rica speziell zu tun, sondern es ist allgemein so, dass beim Check In auch geprueft wird, ob die fuer die Einreise im Zielland erforderlichen Dokumente vorhanden sind (erforderlichenfalls Visa, ausreichende Ausweisgueltigkeit und ggf. auch Ausreisebuchung).
Du meinst mit Tagesausfluegen? Das wird nicht funktionieren, weil die jeweiligen Anreisezeiten viel zu lang sind.
Touren mit jeweils 2 bis 3 Uebernachtungen und dann wieder zurueck zum Basisort gehen aber eigentlich von jedem Ort aus.
Es ist nicht zulaessig, weil Spanien die Republik Kosovo nicht anerkannt hat und auch keine von dieser ausgestellten Dokumente anerkennt. Ein von der Republik Kosovo ausgestellter Reisepass ist in Spanien somit kein anerkanntes Reisedokument.
Inwieweit Sanktionen drohen, wenn du trotzdem ohne gueltiges Reisedokument nach Spanien einreist und dort erwischt wirst, kann ich dir allerdings nicht sagen. Im Grunde bist du dann jedenfalls illegal eingereist und haeltst dich illegal dort auf.
Hier findest du die AGB und darin auch die Stornokosten von MSC: https://www.msccruises.de/-/media/germany/documents/agb-deu/allgemeine_reisebedingungen_pauschalreise_world_23_ab24jan22.pdf
Bei einer Stornierung 5 Tage vor Reisebeginn liegen die Stornokosten zwischen 80% und 95%, je nach Produkt.
Bei einem durchgaengig gebuchten Flug wird dich die Fluggesellschaft nur auf solche Fluege umbuchen, bei denen sie die Umsteigezeit fuer ausreichend haelt.
Wepasst du den Anschlussflug, haette dich die Fluggesellschaft ja wieder an der Backe. Darauf haben die aber sicher keinen Bock.
Wenn sie keine Krankenversicherung hat, mit der das Krankenhaus direkt abrechnen kann (das sind i.d.R. nur bestimmte thailaendische Versicherungen), muss sie die Behandlung vor Ort selbst bezahlen. Hat sie eine Versicherung, mit der das Krankenhaus aber nicht direkt abrechnen kann, kann sie sich den gezahlten Betrag anschliessend von ihrer Versicherung ganz oder teilweise (je nach Versicherungsumfang) erstatten lassen.
Bei Auslaendern wird vor Behandlungsbeginn auch oft eine Kaution verlangt, um sich vor Zahlungsausfaellen zu schuetzen. Offene Rechnungen von Auslaendern sind fuer viele Krankenhaeuser in Thailand ein grosses Problem.
Das ist also voellig normal in Thailand. Allerdings muss man auch sagen, dass von Auslaendern oft exorbitant uerberhoehte Betraege verlangt werden.
Probleme kann es nur geben, wenn du die fuer die Einreise ins Zielland (in das du fliegen willst) erforderlichen Dokumente nicht vorweisen kannst. Das scheint bei dir aber nicht zuzutreffen. Dann ist es voellig egal, wo du wohnst und wo du hin willst.
Mit deinem bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gueltigen tuerkischen Pass und deiner Niederlassungserlaubnis darfst du ohne Visum nach Kroatien einreisen und dich dort bis zu maximal 90 Tage im Halbjahreszeitraum aufhalten.