Ich bin im Dezember mit Sundair geflogen- habe aber den Abstand nicht nachgemessen. Fand es normal bequem- ich bin schon in deutlichst engeren Maschinen geflogen. Und sonst : Die freundlichste Crew ever, so etwas ungezwungenes und nettes hatte ich bis dato nie erlebt. Pünktlich war auch alles - kann also nicht meckern.

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Du hast ja schon die wichtigsten Vorzüge/Nachteile aufgezählt. Kennst dich also aus.  - Wenn ich mich ausschließlich wegen des Badens entscheiden müsste : Usedom

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https://de.m.wikipedia.org/wiki/Fluggastrechte

 vielleicht hilft dir das und du  findest heraus was du wissen möchtest/musst.

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Ja- das ist problemlos zu schaffen.  Wenn du in das Schloss möchtest - denke bitte daran, dass Montags geschlossen ist.

Die Potsdamer Altstadt mit dem Brandenburger Tor (!) - dem Holländischen Viertel - der St.Peter und Paul Kirche etc. ist lohnenswert.

Viel Spaß. 


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eine Erkältung dauert 8 Tage mit ärztlicher Behandlung und ohne dauert es ne Woche.  Also keine Panik.

Die Sterberate in Norwegen liegt unter der in Deutschland (Quelle: http://www.welt-auf-einen-blick.de/bevoelkerung/sterberate.php) , also kannst du davon ausgehen dass die ärztliche Versorgung gut ist.

Viel Spaß in Norwegen , ein wunderbares Land.

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Das wird in den AGB stehen.....

ICH würde folgendermaßen vorgehen: Die Versicherung umgehend schriftlich über den eingetretenen Fall informieren.

Ebenso umgehend ein ärztliches Attest nachreichen. Die Versicherung wird natürlich nachfragen ob es eine unerwartete Erkrankung ist. Sollte dem nicht so sein - sehe ich schwarz.

Aber mal ganz ehrlich: Wenn das mein Vater wäre und die Versicherung würde eine Zahlung ablehnen - egal. Das Geld wirst du verschmerzen können - alles andere würde dich vielleicht ein Leben lang verfolgen.

Ich drücke dir - für alles - die Daumen.

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Ich kenne das Hotel Sommerfeld (in Kremmen), allerdings "nur" ü14. Habe da mal ein WE verbracht, mir hats gefallen, Guter WellnessBereich

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http://www.balmershuette.de/belegungskalender.html

Noch ist der von dir gewünschte Zeitraum frei.

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Schau mal in den § 651 BGB Abs 5

Ich könnte mir gut vorstellen dass das auf dich zutrifft und du stornieren kannst

......oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten.

 

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2 kleine Packungen Nagellack, 3 Tuben Haarfarbe, Parfüm, 2 Dosen
Deospray und ansonsten für mich selber noch Hustensaft, Haarspray und
eine Wundcreme dabei!

Alles in Ordnung- Guten Flug.

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https://www.rsd-reisen.de/arb/

1.1 Der Reisevertrag kommt erst nach Zugang der schriftlichen
Auftragsbestätigung/ Rechnung des Reiseveranstalters beim Anmelder
zustande.

Eine EMail ist eine schriftliche Auftragsbestätigung - oder sehe ich das falsch?

Dann wären die 20% m.M. nach korrekt. Weiß es jemand besser?

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