Zwangsvollstreckung von einem außereuropäischen Staat in Deutschland?
Hallo Zusammen,
ein Freund von mir ist Deutscher und Hongkonger und wohnt immer in Honkong. Wegen Pandemie hat er jetzt Schulden in HK und will nach Deutschland kurz reisen und wahrscheinlich noch länger wohnen, um ein neues Job hier zu finden.
Die Frage ist: kann er mit einem deutschen Pass und Schulden hier reisen und wohnen?
Wenn die Zwangsvollstreckung durchgeführt wird, gilt die auch in Deutschland oder nur in Hongkong?
Nach dem folgenden Satz glaub ich, dass sie nur in HK gilt. Aber ich bin mir nicht sicher.
Grundsätzlich müssen außereuropäische Staaten einen ausländischen Titel nicht anerkennen. Gleiches gilt für Geldforderungen außereuropäischer Gläubiger, die in Deutschland vollstreckt werden sollen.
Ich hab auch eine ähnliche Frage in dem Forum gefunden Kann eine russische Staatsbügerin mit Visum einfach nach Deutschland einreisen? Aber wie wäre es wenn man mit einem deutschen Pass?
Das wäre super, wenn jemand auch ähnliche Erfahrungen schon mal gehabt hat :)
LG
5 Antworten
Es ist ja erstmal die Frage, ob er ohne weiteres aus Hongkong ausreisen kann - vermutlich die Verbindlichkeiten auf den Namen hinterlegt und können bei der Ausreise, egal ob deutscher Pass oder nicht, geprüft werden...
Ja genau... sie haben es nicht wirklich überprüft, aber solange du den erforderlichen Betrag für das Visum hast, finde ich, es in Ordnung.
Ja, welche Verbindlichkeiten er noch in HK hat ist egal. HK ist nicht europäisch
Was soll das mit dem Reisepass zu tun haben? Wenn sich Dein Bekannter absetzen will war es eben seine letzte Reise nach Hongkong und China. Sollte der Titel in Hongkong rechtswirksam sein müsste der z.B. nur an ein hiesiges Inkassounternehmen verkauft werden. Und schon hat Dein Bekannter wieder eine Forderung am Hals.
Also jedes mal wenn ich in Deutschland einreise dann wird meine finanzielle Dokumente angefordert. Deswegen dachte ich, mein Freund wird vllt auch so angefordert. Weiß nicht, wie die Situation ist wenn man einen deutschen Pass hat. Ja, Inkassounternehmen ist im schlimmsten Fall..
Die werden nur geprüft, wenn Du Deinen Aufenthalt selbst zu finanzieren hast und keine Einladung mit Zusage einer Kostenübernahme vorliegt. Bei deutschen Staatsbürgern entfällt das natürlich.