Zuschlagpflichtiger Schnellbus und Schwerbehindertenausweis

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Liebe/r Arona,

reisefrage.net ist eine Ratgeber-Plattform, bei der es um persönlichen Rat geht. Deine Frage hat leider nur sehr bedingt etwas damit zu tun. Wissensfragen sind nur dann erlaubt, wenn sie nicht auf einfache Art und Weise in Erfahrung gebracht werden können. Ich möchte Dich bitten, dies bei Deinen nächsten Fragen zu beachten.

Herzliche Grüsse

Anja vom reisefrage.net-Support

2 Antworten

Ein Schwerbehinderter mit dem Merkzeichen G hat aufgrund seiner erheblichen Gehbehinderung Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr. Hierzu benötigt er eine Wertmarke, welche für einen Eigenanteil von 72,-- € jährlich ausgestellt wird.

Im Fernverkehr muss der Schwerbehinderte normal bezahlen.

Das Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis bedeutet, dass der Schwerbehinderte eine Begleitperson benötigt. Diese ist im Nah- und Fernverkehr Frei.

Bei Zuschlägen müsst ihr den jeweiligen Betreiber der Verkehrsbetriebe oder des Busunternehmens befragen,, wie er dies handhabt.

Der Link vom Demosthenes belegt die Angaben meiner Antwort, jedoch ist der angegebene Eigenanteil nicht aktualisiert .

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