Wieviel Alkohol darf man auf Reise von Estland nach Schweden oder Finnland mitnehmen?
Was für Vorgaben gibt es vom Zoll? Kennt sich jemand aus?
2 Antworten

Vorsicht: bei den neuen Beitrittsländern gelten die beschriebenen allgemeinen Bestimmungen erst ab dem 1.10.2010, bis dahin sind die ungefähren Richtlinien zum Eigenverbrauch die gesetzliche Höchstgrenze.

Es gibt da nur sehr lockere Bestimmungen. Ich habe hier mal von http://www.schwedentor.de/reise-urlaub/anreise/zollvorschriften eine Passage kopiert:
Wenn du 20 Jahre oder älter bist, darfst du Alkohol zum persönlichen Verbrauch nach Schweden einführen.
Es gibt dabei keine feste Grenze; vielmehr wird der Zollbeamte bei seiner Stichprobenkontrolle das Gesamtbild bewerten, das er vorfindet, und danach entscheiden ob die Waren noch zum Eigenbedarf zählen!
Grundsätzlich zu beachten:
* Der Alkohol muß selbst eingekauft worden sein
* Er ist für den persönlichen Gebrauch (Eigentümer, Familie) bestimmt
* Er wird selbst transportiert
Eine Richtlinie für den Eigengebrauch stellen die folgenden Mengen dar; man kann sich jedoch nicht darauf berufen, falls der Zoll (tullverket) zur Ansicht gelangt dass die Einfuhr nach Schweden nicht privat ist:
* Spirituosen über 22%: bis zu 10 Liter
* Starkwein/Desertwein zwischen 15% und 22%: bis zu 20 Liter
* Wein zwischen 3,5% und 15%: bis zu 90 Liter
* Bier bis max. 3,5%: 110 Liter
Das sollte also auch für längere Partynächte ausreichen ;-)