Welche Strafe zahlt man, wenn man bei der Einreise etwas nicht verzollt und erwischt wird?
Wenn jemand bei der Einreise zB ein Musikinstrument nicht verzollt und damit dann erwischt wird, welche Strafe zahlt man dann über den Zoll hinaus zusätzlich?
2 Antworten

Da gibt es keine festen Sätze - das ist dann nämlich ein Zollvergehen und damit eine Straftat! Dafür gibt es keine 'Bußgelder' o.ä., sondern im ungünstigsten Fall eine Gerichtsverhandlung, wo der Wert der Strafe festgelegt wird! Die Einfuhrumsatzsteuer und der evtl. Zoll müssen natürlich trotzdem bezahlt werden - kann ein richtig teurer Spaß werden!
Es kann andererseits sein, daß für das Instrument gar kein 'Zoll' anfällt (kommt auf die Art des Instruments, den Kaufpreis und das Einfuhrland an), sondern nur die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe der MWSt. von 19% gezahlt werden muß - ein deutlich besserer Deal, als erwischt zu werden! Ein Musikinstrument ist ja nicht so ganz einfach am Zoll vorbei zu tragen, es sei denn, es wäre nur eine Mundharmonika...

:-o) :-o) letzter Satz