Rücktritt am Tag der Bestätigung?


29.12.2022, 09:42

Wie sieht es mit der Verhältnismäßigkeit der Stornokosten aus?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
und so erhielt ich einen anderen Vorschlag, den ich ebenfalls per Email zusagte.

Damit hast Du einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen.

Da ich inzwischen anderweitig gebucht hatte,

Warum denn das? Du hast doch zugesagt?

Zahlungen sind noch keine geflossen.

Spielt keine Rolle

dass ein Pauschalreisevertrag zustande gekommen ist.

Hast Du denn außer dem Hotel noch was anderes gebucht? Flug, Transfer ... Sonst ist es keine Pauschalreise.

Verhältnismäßigkeit der Stornokosten - 50 % des Reisespreises

Kann man nicht sagen, kommt darauf an, wann die Reise stattfindet.

Was passiert, wenn ich mich weigere zu zahlen?

Entweder der Veranstalter verzichtet auf das Geld, oder er schickt Mahnung und Mahnbescheid

Vielen Dank. Das hilft mir durchaus. Natürlich war ich etwas naiv, da ich die AGBs nicht gelesen hatte. Ich habe in der Tat nur die Reservierung für ein Wellnesshotel per Mail bestätigt (mit Halbpension und ein paar Wellnessanwendungen), Anreise findet mit PKW statt. Zum Zeitpunkt der Ersatzbuchung war diese noch nicht seitens des Veranstalters bestätigt und somit dachte ich, daß ich da ein Rücktrittsrecht hätte.

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@Engel12

Nein, hast du leider nicht. Und ja, das ist dann eine Pauschalreise.

Die Stornokosten richten sich ja nach der zeit bis zur Anreise. Schau mal, ob das in etwa hinkommt:

  • Vier Monate bis 30 Tage vor Reiseantritt: 20% vom Reisepreis
  • 29 bis 22 Tage: 35% vom Reisepreis
  • 21 bis 15 Tage: 50% vom Reisepreis
  • 14 Tage bis einen Tag: 75% vom Reisepreis
  • bis vier Monate vor Reisebeginn ist pauschal eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15€ fällig

Ansonsten würde ich evtl. versuchen, einen Deal mit dem Veranstalten auszuhandeln. So nach dem Motto. Ich buche innerhalb von sechs Monaten bei ihm und kriege dafür einen Nachlass auf die Stornokosten. Besser vielleicht, als gar nichts fürs Geld bekommen.

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@gargamel111

Super Auskunft! Danke. Alles Gute für 2023!!!

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du Bist durch die Zusage einen Vertrag eingegangen. Du solltest dir die AGBs und Storno Bedingungen durch lesen. Alles andere ist raten.