Reisegepäckversicherung wg. Flugreise mit Rollstuhl
Ich muss aufgrund einer Behinderung für eine Flugreise wohl notgedrungen eine Reisegepäckversicherung abschließen, da die Airlines bei Transportschäden nur relativ geringe Erstattungen zahlen. Diese sind sehr teuer, da ich unser gesamtes Gepäck für drei Wochen versichern muss. Habe schon recherchiert ohne Ende... :-(
Normalerweise schließe ich NIE eine derartige Versicherung ab, da ja auch im Allgeimeinen davon abgeraten wird. Doch mir bleibt wohl keine andere Wahl.
Wer kann mir eine evtl. eine gute Versicherung empfehlen?
Danke im Voraus für evtl. Antworten.
LG Rosi
2 Antworten
Eine Versicherung kann ich dir nicht nennen, aber dir wirklich nur zu einer raten. Wenn ein Rollstuhl beschädigt ist, können sich ja da, je nachchdem was es für ein Rollstuhl ist, die Kosten um die 5.000 Euro und mehr bewegen. Die Airlines erstatten dagegen nur bis zu ca 1200 Euro. Wenn der Rollstuhl beschädigt ist wird die Versicherung zahlen, aber auch ein Teil des Geldes von der Airline zurückfordern. Ich hoffe, jemand kennt noch eine gute Versicherung.
Herzlichen Dank! ;-) Dies Info hatte ich nämlich auch schon von einer anderen Rollifahrerin.
Schau mal hier: http://www.reiseversicherungsvergleich.com/Rechner.html?rechner=rgv&gepaeck_wert=4000&dauer=21&vglaction=vergleichen
Du solltest Dich vor Allem erkundigen, ob eine Extra-Reisegepäckversicherung überhaupt greift bei Transport-Schäden während des Fluges! Viele Versicherungen schließen eine 'Doppel-Regulierung' explizit aus!
Ich habe allerdings noch nie erlebt, daß eine Airline bei echten Transportschäden nicht vernünftig reguliert: z.B. Koffer beschädigt - einen neuen der gleichen Marke und Ausstattung bekommen, Kinderwagen beschädigt - Reparatur bis zum letzten Cent bezahlt bekommen, Fahrrad sehr beschädigt - am Zielort Preis für neues ähnlicher Qualität erhalten. Ich weiß aber nicht, ob man sich bei Rollstühlen besonders versichern müßte.
Diesen Beitrag kann ich leider nicht nachvollziehen. Ich habe Gegenteiliges erlebt. Musste viel selbst zahlen. Die Airlines haben leider HÖCHSTGRENZEN. :-(
Ich habe folgende Antwort erhalten:
Sehr geehrte Frau XXXXXX
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Gemäß unserer AGBs unterliegt die Beförderung dem Übereinkommen vom 28.03.1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen) sowie der Verordnung EG 2027/97 in der durch die Verordnung (EG) Nr. 889/02 geänderten Fassung. Das Montrealer Übereinkommen regelt und beschränkt die Haftung von Condor für Tod oder Körperverletzung sowie Verlust oder Beschädigung von Gepäck oder für Verspätungen.
Bei Zerstörung, Verlust, auch Teilverlust, Beschädigung oder Verspätung von aufgegebenen Gepäck ist die Höchsthaftung auf 1.131,00 SZR (ca. € 1.227,00) beschränkt. Übersteigt der Wert des Gepäcks diese Grenze, so empfehlen wir stets den separaten Abschluß einer Gepäckversicherung.
Mit freundlichen Grüßen
Condor Flugdienst GmbH Condor Sonderreservierung / Special Services Condor Platz 60549 Frankfurt am Main GERMANY