Reisebüro Bucht ohne Einwilligung?
Hallo, ich wollte gerne eure Meinung zu diesem Fall hören.
Zwei Bekannte, 20 und 15 Jahre alt, wollte eine Reise buchen, also sind sie ins Reisebüro. (Die Reise wäre halt für 4 Personen, die beiden + eine 48 und 16 jährige.
Ihnen wurden dann zwei mögliche Hotels + Flüge angezeigt, bei denen aber nicht sicher war, dass sie überhaupt die Zimmer frei hätten und bei den anderen dass es ein Problem mit der Airline geben könnte. Sie waren sich auch sehr unsicher, da die Frau im Reisebüro sagt, dass es wahrscheinlich mit beiden Optionen nicht klappen könnte und es auch 1-2 Wochen dauern könnte bis sie überhaupt eine Antwort für die Buchungsanfrage bekommen.
Die beiden hatten sich deswegen nochmal im Internet umgeguckt und eine passende Reise, aber in einer anderen Stadt, gefunden. Haben gebucht und gezahlt. Dann eine Woche später ruft das Reisebüro an, dass sie die Reise gebucht haben. Ohne Vorwarnung.
Die 48 Jährige, also die Mutter, ist dann dahin und hat mit denen darüber diskutiert, da die Reisenden jetzt natürlich die Storno-kosten übernehmen müssen. Die Frau vom letzten Mal hat dann erklärt, dass eine Buchungsanfrage dasselbe sei wie eine Buchung. Aber die beiden wurden beim letzten Mal nicht darüber informiert. Und die Frau wusste dass die beiden sich noch umgucken wollten. Sie hatten erwartet dass sie angerufen werden, bevor gebucht wird, vorallem weil ihnen gesagt wurde, dass die Optionen nicht sicher seien und das es ein bis zwei Wochen dauern könnte.
Jetzt wollen sie vor Gericht.
(die Buchungsanfrage wurde von der 20 jährigen unterschrieben)
4 Antworten

Es handelt sich sicher um eine verbindliche Buchungsanfrage (alles andere waere unueblich). Dann hat das auch im Auftrag gestanden, den die Zwanzigjaehrige unterschrieben hat und es fallen die vereinbarten Stornokosten an.

Mit der Unterschrift haben sie der Buchung zu gestimmt und sind einen verbindlichen Vertrag eingegangen.

Egal wie. Ein Buchungsauftrag ist ein Buchungsauftrag. In diesem Falle sogar noch eindeutiger, da beim Reiseveranstalter/Airline/Unterkunft ZUSÄTZLICHE Plätze angefordert werden.
Nicht mit einer "Optionsbuchung" aus einem fest verfügbaren Kontingent zu verwechseln.
Eine Klageerhebung wird nicht nur erfolglos ausgehen, sondern könnte sogar als Betrugsversuch ausgelegt werden. Nämlich durch die Aussage "....ohne Einwilligung gebucht"


Widerspruch. Natürlich gibt es juristisch Unterschiede zwischen Buchung und Anfrage. Reisebüros sind zunächst auch dazu da, Kunden zu beraten und nicht sofort auf eigene Faust fest für einen Kunden zu reservieren. Wäre ja noch schöner… Ich bitte darum, mir Vorschläge für eine Reise zu machen und es kommt sofort ne Rechnung…. ?!? Geht ja gar nicht… Deshalb muss man eben wissen, was tatsächlich besprochen war.

Ich arbeite seit über 30 Jahren in allen Variationen des Tourismus. Und weiß ganz genau wovon ich rede. Ein Reisevorschlag hat mit einer Zusatzanforderung soviel zu tun wie ein Pinguin mit einem Koalabär.
Das wäre ja wie zu McDonalds gehen, einen Cheesburger bestellen, ihn aufessen und dann zu sagen: Ich habs mir anders überlegt, ich mag gar keine Cheesburger. Also zahle ich nicht. Du kannst ihn ja auch wieder ausspucken, bezahlen mußt Du ihn trotzdem.

Es ist nicht meine Meinung, sondern eine ganz klare Tatsache. Jede Anforderung an einen Reiseveranstalter ist ein Festkauf, der auch bezahlt werden muß. Ich selbst - wie alle Reiseverkäufer - habe genau das jahrzehntelang so praktiziert. Wenn man dann, egal aus welchem Grund, nicht mehr reisen will, kommen halt die Stornokosten zum Tragen. Was ist da dran so schwer zu verstehen? Reisevorschläge kannst Du Dir ein Dutzend machen lassen. (Manche Agenturen nehmen dafür eine "Bearbeitungsgebühr") Ansonsten kosten die noch nichts. Erst der Auftrag an den Veranstalter ist dann kostenbindend. Und darum geht es hier.

Genau darum geht es hier aber… War es ein Auftrag oder eine simple unverbindliche Anfrage? Aus den vorgelegten Infos entnehme ich, dass das Reisebüro keinen Auftrag zur Buchung hatte. Fragte bei uns ein Interessent nach, wurde geklärt, was zu tun ist. Ich kann mich an keinen Fall erinnern, einen Flug gebucht zu haben, von dem ich im Gespräch mit dem Kunden zuvor nicht mal wusste, ob es einen gibt. Desgleichen das Hotel etc. etc. Das ist doch unseriös. Es sei denn, die Sache stellt sich anders dar, als vom Fragesteller geschildert.

Wenn eine Person in einem Reisebüro in diesem Fall einen Vertrag unterschrieben hat, ist das eine verbindliche Buchung und das ist eben die Einwilligung! Da wird auch klagen nichts bringen.
hat die 20 jährige sich denn nicht durchgelesen, was sie da unterschreibt?

Du weißt nicht was sie unterschrieben hat, ich weiß es nicht, wie wissen es nicht… ;) Und nochmals: es ist ein Unterschied zwischen einer Buchung und einer Buchungsanfrage. Dubios ist es allemal. Vor dieser Internetbuchung hätte ich in jedem Fall zur Sicherheit nochmals das Reisebüro wegen des Sachstands konsultiert.
Aber eine Buchungsanfrage ist kein Buchungsauftrag. Es wäre die Frage, was die 20-jährige überhaupt unterschrieben hat. . Ist so hier nicht klärbar.