Reisebüro Bucht ohne Einwilligung?

4 Antworten

Es handelt sich sicher um eine verbindliche Buchungsanfrage (alles andere waere unueblich). Dann hat das auch im Auftrag gestanden, den die Zwanzigjaehrige unterschrieben hat und es fallen die vereinbarten Stornokosten an.

Mit der Unterschrift haben sie der Buchung zu gestimmt und sind einen verbindlichen Vertrag eingegangen.

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Egal wie. Ein Buchungsauftrag ist ein Buchungsauftrag. In diesem Falle sogar noch eindeutiger, da beim Reiseveranstalter/Airline/Unterkunft ZUSÄTZLICHE Plätze angefordert werden.

Nicht mit einer "Optionsbuchung" aus einem fest verfügbaren Kontingent zu verwechseln.

Eine Klageerhebung wird nicht nur erfolglos ausgehen, sondern könnte sogar als Betrugsversuch ausgelegt werden. Nämlich durch die Aussage "....ohne Einwilligung gebucht"

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Aber eine Buchungsanfrage ist kein Buchungsauftrag. Es wäre die Frage, was die 20-jährige überhaupt unterschrieben hat. . Ist so hier nicht klärbar.

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@tauss

Falsch. Eine Buchungsanfrage ist eine zusätzliche Platzanforderung, und kann ohne Festauftrag überhaupt nicht stattfinden.

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@Penguin8

Widerspruch. Natürlich gibt es juristisch Unterschiede zwischen Buchung und Anfrage. Reisebüros sind zunächst auch dazu da, Kunden zu beraten und nicht sofort auf eigene Faust fest für einen Kunden zu reservieren. Wäre ja noch schöner… Ich bitte darum, mir Vorschläge für eine Reise zu machen und es kommt sofort ne Rechnung…. ?!? Geht ja gar nicht… Deshalb muss man eben wissen, was tatsächlich besprochen war.

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@Penguin8

Widerspruch. Wie kommst Du zu dieser Auffassung?

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@tauss

Ich arbeite seit über 30 Jahren in allen Variationen des Tourismus. Und weiß ganz genau wovon ich rede. Ein Reisevorschlag hat mit einer Zusatzanforderung soviel zu tun wie ein Pinguin mit einem Koalabär.

Das wäre ja wie zu McDonalds gehen, einen Cheesburger bestellen, ihn aufessen und dann zu sagen: Ich habs mir anders überlegt, ich mag gar keine Cheesburger. Also zahle ich nicht. Du kannst ihn ja auch wieder ausspucken, bezahlen mußt Du ihn trotzdem.

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@Penguin8

Offensichtlich reden wir aneinander vorbei. Mit Deiner Meinung wäre jede Anfrage an ein Reisebüro zahlungspflichtig. Du bist nicht ernsthaft dieser Auffassung?

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@tauss

Es ist nicht meine Meinung, sondern eine ganz klare Tatsache. Jede Anforderung an einen Reiseveranstalter ist ein Festkauf, der auch bezahlt werden muß. Ich selbst - wie alle Reiseverkäufer - habe genau das jahrzehntelang so praktiziert. Wenn man dann, egal aus welchem Grund, nicht mehr reisen will, kommen halt die Stornokosten zum Tragen. Was ist da dran so schwer zu verstehen? Reisevorschläge kannst Du Dir ein Dutzend machen lassen. (Manche Agenturen nehmen dafür eine "Bearbeitungsgebühr") Ansonsten kosten die noch nichts. Erst der Auftrag an den Veranstalter ist dann kostenbindend. Und darum geht es hier.

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@Penguin8

Genau darum geht es hier aber… War es ein Auftrag oder eine simple unverbindliche Anfrage? Aus den vorgelegten Infos entnehme ich, dass das Reisebüro keinen Auftrag zur Buchung hatte. Fragte bei uns ein Interessent nach, wurde geklärt, was zu tun ist. Ich kann mich an keinen Fall erinnern, einen Flug gebucht zu haben, von dem ich im Gespräch mit dem Kunden zuvor nicht mal wusste, ob es einen gibt. Desgleichen das Hotel etc. etc. Das ist doch unseriös. Es sei denn, die Sache stellt sich anders dar, als vom Fragesteller geschildert.

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Wenn eine Person in einem Reisebüro in diesem Fall einen Vertrag unterschrieben hat, ist das eine verbindliche Buchung und das ist eben die Einwilligung! Da wird auch klagen nichts bringen.

hat die 20 jährige sich denn nicht durchgelesen, was sie da unterschreibt?

Du weißt nicht was sie unterschrieben hat, ich weiß es nicht, wie wissen es nicht… ;) Und nochmals: es ist ein Unterschied zwischen einer Buchung und einer Buchungsanfrage. Dubios ist es allemal. Vor dieser Internetbuchung hätte ich in jedem Fall zur Sicherheit nochmals das Reisebüro wegen des Sachstands konsultiert.