Rechte bei Verlegung des Fluges um einen Tag?
Habe heute eine Mail meiner Fluggesellschaft (Billigflug) erhalten, dass sich meine Flugzeiten für einen Rückflug (Venedig) geändert haben. Der Flug wurde genau um einen Tag verschoben. Der Flug ist erst Mitte Februar. Bei einem Anruf hat man mir dann gesagt, man könne für diesen Tag keinen Flug anbieten - ich könne aber meine Flüge komplett stornieren, oder diesen Flug auf einen anderen Tag verschieben - Tag vorher, oder auch noch später. Nun habe ich aber das Hotel schon fest gebucht und möchte auch eigentlich nicht länger dortbleiben. Welche Rechte habe ich nun? Muss die Fluggesellschaft mich eventuell auf einen Flug bei einer anderen Gesellschaft umbuchen, falls Plätze vorhanden sind und zu vergleichbaren Zeiten geflogen wird, oder müssen die mir die eventuellen Mehrkosten übernehmen, wenn ich diesen selber buche? Müssen die die Kosten für das fest gebuchte Hotel übernehmen, wenn ich einen Tag früher zurückfliege oder eventuell die Kosten für eine Zusatznacht übernehmen wenn ich später fliege? Oder habe ich noch andere Rechte?
1 Antwort

So nun zur Info: An der - kostenlosen- Hotline hatte man mir gesagt, die Hotelmehrkosten könnte ich einreichen und würde diese wohl erstattet bekommen, wenn ich den verlegten Flug wahrnehmen würde. Andere Kosten (z.B. Differenzbetrag zu einem Flug bei einer anderen Fluggesellschaft) würden nicht übernommen, man nannte mir aber noch eine Mailadresse ... Ich habe dann trotzdem den verlegten Flug storniert, und einen Flug bei einer anderen Fluggesellschaft gebucht ( auch Billigflug, aber teurer). Ich habe dann die mir gesagte Mailadresse angemailt, und um Erstattung des Differenzbetrages aus Kulanzgründen gebeten - mit dem Hinweis, das die Übernachtungskosten höher gewesen wären, wenn ich den verlegten Flug genommen hätte - Und siehe da der Differenzbetrag wurde mir überwiesen ( war übrigens unter 50€..)