Insolvenzabsicherung für einen DRK-Ortsverein, der Seniorenreisen anbietet?
Hallo,
das Stichwort ist Insolvenzabsicherung für Reiseveranstalter.
Wir sind ein Ortsverein des DRK und bieten 4-5 organisierte Reisen pro Jahr für Senioren aus der direkten Umgebung an (8-tägig, Reisepreis zwischen ca. 700 und 900 €). Das Ganze ist ehrenamtlich organisiert und nicht gewinnorientiert.
Brauchen wir nach dem neuen Reiserecht eine Versicherung zur Insolvenzabsicherung?
Oder sind wir, wie man es aus dem geänderten §651a (5) BGB verstehen könnte, ein "Gelegenheitsveranstalter", der das nicht braucht?
Ich wäre so dankbar für eine Hilfestellung in dieser Sache, weil ich darüber keine Informationen finde.
Dieser spezielle Fall, wie es mit dem Reisen bei uns im Ortsverein läuft, wird für meine Begriffe im Reiserecht nicht wirklich abgebildet.
Herzlichen Dank für jede Art von sachdienlichem Hinweis!
3 Antworten

Ich würde mich zum einen #Roetli anschließen, hier kompetenten Rat zu suchen, den es eigentlich über die DRK-Dachorganisation geben sollte.
Meine Meinung wäre, dass bei 4 - 5 Reisen im Jahr nicht von "gelegentlich" gesprochen werden kann. Zudem würde ich auch die Rentner aus der Umgebung nicht als "begrenzten Personenkreis" sehen. Damit würde das so oder so nicht zutreffen. Aber wie gesagt, das ist Meinung.

Schau mal ins Forum recht.de. Ist auch kostenlos, und da sitzen ein paar Spezialisten, die sich ganz gut mit Versicherungen auskennen. Könnte sein, dass Du da mehr Erfolg hast, falls das mit der DRK-Rechtsabteilung nicht klappt.

Bei uns stellte sich die Frage auch mal, da ging es um Clubreisen (ich war Vorsitzende des Clubs). Eine Anwältin riet mir, für solche Dinge immer einen Reiseveranstalter zu suchen, der Verantwortlich zeichnet. Im Netz finden sich da auch Reiseveranstalter / - büros die Clubreisen, Leserreisen für Zeitschriften etc. organisieren. Bei denen liegt dann die Haftung, auch falls was passiert. Organisiert es der Club / Verein und z. B. hat der Bus einen Unfall mit Personenschäden, ist man als Club in der Verantwortung. Geht es über einen offiziellen Reiseveranstalter, haftet der. Der ist sicherlich besser versichert wie der Club. Das Ganze dürfte auch bei Insolvenz greifen.
Da ihr einige Reise organisiert, würde ich mich auf alle Fälle bei einem Anwalt für Reiserecht beraten lassen, ich denke, das ist preiswerter als wenn was passiert.

Danke, deine Situation war ähnlich. Ich sehe mittlerweile auch etwas klarer, obwohl sich im Reiserecht letzthin vieles geändert hat, und wir halt nicht gewerblich dabei sind ..

Hier sind ja meist nur reisebegeisterte Laien unterwegs und keine Reiserecht-Fachleute! Einen 'Meinung' von jemand hier würde Euch ja nicht wirklich weiterhelfen!
Ich würde dafür unbedingt einen erfahrenen Anwalt befragen! Ich denke, das DRK hat auch eigene Anwälte, die Ihr als Ehrenamtliche evtl. kostenlos nutzen können solltet...

Danke! Hab schon gemerkt, dass ich hier nicht richtig bin. Ganz so einfach ist es leider nicht, aber ein bisschen klarer sehe ich mittlerweile.
Danke, beim konkreten Recherchieren kam ich zu diesem Forum und hab nicht erkannt, dass ich hier wohl nicht ganz richtig bin. Ist ein etwas komplizierter Fall ;-)