In welchen Fällen wird man nach einem Unfall im Ausland zurück geflogen?
Wenn man keine besondere Versicherung oder ADAC-Reisepolice hat, wann wird man dann nach einem Unfall oder einer Erkrankung aus dem Ausland zurück geflogen? In welchen Fällen zahlt die normale Krankenkasse das?
2 Antworten
Der Krankenrücktransport aus dem Ausland in die Bundesrepublik ist grundsätzlich nicht von der Krankenkasse zu übernehmen (§ 60 Abs. 4 SGB V)
Ich würde dir empfehlen immer eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschliessen. Krankenrücktransporte und generell die medizinische Behandlung im Ausland, Krankenhausaufenthalte können unglaublich teuer werden.

Deine Krankenkasse bezahlt keinen Rücktransport aus dem Ausland. Aber klick doch mal hier rein. http://sdk.de/produkte/private-krankenversicherung/zusatzversicherung/im-ausland.html Bei der SDK hast du für 9,50 Euro ein Jahr lang einen prima Auslandsreise-Krankenversicherungsschutz. Und als Dauerpolice kostet das ganze ab dem zweiten Jahr nur noch 8,50 Euro. Ich bin mir fast sicher, günstiger wirst du im Krankheitsfall nicht nach Hause geflogen.
Hier kannst du dir mal spaßeshalber ausrechnen wieviel der rücktransport kostet wenn man ihn aus eigener tasche zahlt: http://www.reiseversicherung.de/de/reisetipps/gesundheitstipps/krankentransport.html