Hotel nimmt Reisegutschein nicht an - was tun?
Hallo,
ich habe einen Reisegutschein für eine Hotelübernachtung, der noch bis zum 31.07.2021 gültig ist, allerdings behauptet das Hotel seit Januar 2021, dass keine einzige Nacht frei wäre, die mit dem Gutschein gebucht werden könnte, weil das Gutscheinkontingent bereits komplett ausgeschöpft sei (bis Ende des Jahres).
Der Gutscheinanbieter will den Gutschein auch nicht zurücknehmen und/oder mir den Wert zurückzahlen.
Somit kann ich den Gutschein nicht mehr einlösen und dieser würde verfallen und ich bin mein Geld los.
Was kann ich jetzt machen, um meine bezahlte Leistung doch noch zu erhalten?
DANKE!
3 Antworten
Das ist das große Problem mit Reisegutscheinen, vor allem in Deutschland.
Recht haben und Recht bekommen, sind zwei völlig verschiedene Dinge. Vor allem weil eindeutige Gesetze in Deutschland nicht existieren und andere nicht konsequent angewendet werden.
Mit dem Erwerb eines Gutscheines akzeptiert man auch eine Reihe von "Vertragsbedingungen", und irgendeine davon wird dann gegen den Kunden verwendet.
Und die Anbieter verlassen sich darauf, daß wegen des meist geringen Betrages die meisten Geschädigten aufgeben und keinen Rechtsstreit anfangen, was dann meist mehr kostet, als was das Ganze wert war.
Dabei existiert tatsächlich eine "Verordnung" (kein Gesetz") daß solche Gutscheine aus "offensichtlich kaufmännischen" und/oder "zumutbaren" Gründen erstattet werden müssen, innerhalb der Wertfrist. ODER auch aus "kaufmännischen" Gründen als verfallen erklärt werden können. Noch "gummiartiger" dehnbar geht wohl kaum.
Dazu gibt es schon eine gesetzliche Regelung. Die besagt (für Gutscheine, die auf eine bestimmte Ware beschränkt sind, und davon gehe ich hier einmal aus), dass, falls diese Ware nicht mehr im Zeitraum der Gültigkeit des Gutscheins erhältlich ist, eine Barzahlung ermöglicht werden kann. Siehe § 812 BGB, ansonsten wäre der Verkäufer auf ungerechtfertigte Art und Weise bereichert worden.
Aber, jetzt kommt unsere Freundin Corona ins Spiel. Der Hotelier konnte und kann Dich ja momentan gar nicht beherbergen. Für diese Zeit muss die Gültigkeit des Gutscheins verlängert werden.
Soweit die juristische Theorie. Die Gutscheinaussteller und das Hotel werden das sicher anders sehen, denn nicht eingelöste Gutscheine sind nun mal leicht verdientes Geld. Zur Not wirst Du klagen müssen.
Hallo, ich möchte lieber eine schriftliche Begründung dafür anfordern, warum sie Ihren Gutschein nicht annehmen, und dann bei der staatlichen Kontrollbehörde Ihre Geldrückgabe beantragen. Achten Sie jedoch darauf, dass keine Fehler bei den Daten und / oder den bezahlten Ausgaben vorliegen.