Flugverschiebung Reisemangel?
Hallo,
ich habe für nächstes Jahr einen Flug nach Costa Rica gebucht, der Hinflug wurde nun um einen ganzen Tag nach hinten verschoben. Gilt dies als Reisemangel und kann ich somit kostenlos von dem Flug zurück treten?
Ich habe leider nur einen Paragraphen zum Reisemangel als Pauschalreise gefunden und nichts dazu wenn ich Flug und Hotels getrennt gebucht habe.
Hat jemand Infos dazu?
3 Antworten
Bei so langer Vorwarnzeit ist ein "Reisemangel" persé wahrscheinlich nicht gegeben, ein halbes Jahr vorher kann man wahrscheinlich auch den Urlaub um einen Tag nach hinten verschieben - dann hättest Du sowieso keinen Nachteil!
Aber schau doch mal in den AGBs oder frag bei der Airline direkt an - vielleicht kannst Du ja dort erreichen, daß man den Flug kostenlos storniert.
Andererseits - Du möchtest doch offenbar nach Costa Rica und vermutlich günstig, da ist die Frage, ob Du woanders einen Flug genau zu den ursprünglich gewünschten Daten und zum selben Preis bekommen würdest...
Das ist das Problem bei Nurflug, denn dann hast Du statt einem Reisevertrag einen Beförderungsvertrag abgeschlossen, und das ist ein Werkvertrag.
Ich zitiere dazu einfach mal wiki:
Hat der Passagier hingegen einen Beförderungsvertrag gemäß § 631 I ff. BGB mit einem Flugunternehmen geschlossen, so kommen auch in den § 631 ff. geregelte Ansprüche in Betracht. Hier begründet eine Verspätung jedoch regelmäßig keinen Sachmangel gemäß § 633 II BGB, da es sich bei der im Beförderungsvertrag geschuldeten Leistung um den Erfolg, die Erreichung des Zielortes, handelt; eine Verspätung eben dieser Erreichung begründet folglich allenfalls einen Verzugsschaden (§§ 280 I, II, 286 b BGB).
Was ist der „Mangel“ bei einer so rechtzeitigen Information bezüglich eines Fluges im nächsten Jahr? Sogar vierzehn Tage Ankündigungsfrist gelten i.d.R. als ausreichend. Was sagen die AGB Deiner Fluggesellschaft?