Flugverschiebung

1 Antwort

Bei der Buchung kannman überall lesen, dass dies nur die vorläufigen Abflugzeiten sind und diese sich auch ändern können. Meist passiert es nicht, aber ab un dzu eben doch und in deinem Fall war es eine sehr ungünstige Zeit. Dennoch gilt, dass An- und Abreisetag nicht als Urlaubstag gelten. Man kann immer versuchen was für sich rauszuschlagen, aber ob ein paar Euro Erstattung den Ärger, die Zeit und Mühe wert sind?