Ferienhaus angezahlt, Veranstalter storniert
Hallo, ich habe übers Internet bei einem Reiseveranstalter ein Ferienhaus gebucht. Duch einen Zahlendreher kam die Anzahlung zunächst nicht an und der Veranstalter hat meine Buchung storniert. HAbe aber sofort nachgehakt und telefonisch mit der Sachbearbeiterin besprochen, dass ich das Geld nochmal anweise und klar gemacht, dass ich die Buchung aufrecht erhalten möchte. Zwei TAge später bestätigte mir diese Mitarbeiterin per Mail, dass meine Zahlung nun angekommen sei. DAraufhin war für mich klar, dass alles seinen gewohnten Weg geht. Als ich nun nachgehakt habe, da ich immer noch keine Buchungsbestätigung habe erhielt ich die Info, dass das Haus doch storniert wurde. Die haben also meine Anzalung entgegengenommen, behalten aber mein Haus storniert. Welche Rechte habe ich jetzt? Geld zurück, ok. Aber wir möchten halt auch in den Urlaub fahren und für die Osterferien ist ja zu diesem Zeitpunkt fast alles ausgebucht, bzw. nicht mehr bezahlbar. Muss der Veranstalter mir adäquaten Ersatz zum gleichen Preis anbieten? Danke für Eure Hilfe
2 Antworten
Wenn die Anzahlung entgegen genommen wurde und die schriftliche Bestätigung darüber sogar vorliegt, ist ein Vertrag wohl rechtswirksam zustande gekommen. Alles Weitere wäre nun durch Einblick in die AGB des Veranstalters zu prüfen. Ggf. können Ansprüche auf Ersatzleistungen oder Schadenersatz entsprechend geltend gemacht werden. Dies lässt sich aus dem bislang Vorgetragenen aber noch nicht abschließend ableiten, zumal nicht bekannt ist, worauf sich der Veranstalter bei dieser Sachlage bei seiner Stornierung nun eigentlich beruft.
Dieses sehe ich nicht so. M.E. gab es (nach bisherigem Vortrag) einen gültigen Vertrag, der eine Anzahlung vorsah. Im Falle der Stornierung kundenseitig hätte wahrscheinlich bereits ein Anspruch auf Stornierungskosten seitens des Veranstalters bestanden. Die Modalitäten der Anzahlung waren klar geregelt. Über die verspätete Zahlung herrschte offensichtlich Einvernehmen. Wenn DANN der Veranstalter vom Vertrag zurücktritt, KÖNNTEN sich Ansprüche ergeben. Ich habe allerdings klar darauf verwiesen, dass dies alles nach bisherigem Vortrag und ohne Kenntnis der AGB und des tatsächlichen Schriftwechsels zur angenommen kann und selbstverständlich einer vertiefenden rechtlichen Prüfung bedarf, die hier ohnehin nicht vorgenommen werden kann.
tauss
Dieses sehe ich nicht so. M.E. gab es (nach bisherigem Vortrag) einen gültigen Vertrag, der eine Anzahlung vorsah. Im Falle der Stornierung kundenseitig hätte wahrscheinlich bereits ein Anspruch auf Stornierungskosten seitens des Veranstalters bestanden. Die Modalitäten der Anzahlung waren klar geregelt. Über die verspätete Zahlung herrschte offensichtlich Einvernehmen. Wenn DANN der Veranstalter vom Vertrag zurücktritt, KÖNNTEN sich Ansprüche ergeben. Ich habe allerdings klar darauf verwiesen, dass dies alles nach bisherigem Vortrag und ohne Kenntnis der AGB und des tatsächlichen Schriftwechsels zur angenommen kann und selbstverständlich einer vertiefenden rechtlichen Prüfung bedarf, die hier ohnehin nicht vorgenommen werden kann.
tauss
es gibt eine redewendung die sagt wer zuerst zahlt der bekommt der reiseveranstalter hat wahrscheinlich viele anfragen für das haus gehabt geld war nicht rechtzeitig am konnto aus welchen gründen auch immer schon war es weitervermittelt manchmal gehen buchungen über ein computerprogramm da geht alles automatisch die dame hat vieleicht deine bearbeitung nicht gleich weitergegeben vieleicht aus zeitmangel ein anderer hat das objekt weitergegeben es ist halt so eine geschäftsvereinbarung ser unpersöhnlich im reisebüro kann man mit einander sprechen da ists besser ich geh lieber ins reisebüro die beraten besser wo wolltest du hinfahren erkundige in diesen ort beim tourismussverband die haben immer listen aufliegen betreffen freier urlaubswohnungen und können weiterhelfen viel glück für einen schönen osterurlaub
Sorry: Diese Auskunft ist zumindest in rechtlicher Sicht so Unfug. Es ist zunächst nicht das Risiko des Kunden, wenn die Dame etwas "versemmelt" haben sollte.
Hi,
der Reisevertrag kommt doch nicht ausschließlich durch die Zahlung der Anzahlung zustande!
Der Veranstalter hat die FeWo reserviert und um Anzahlung gebeten. Diese Anzahlung wurde aber nicht fristgerecht geleistet so dass der Veranstalter die Reservierung wieder freigegeben hat. Damit ist der erste Versuch des Vertragsschlusses gescheitert.
Dann fand ein Telefon- und Mailverkehr statt, der von Seiten der Kundin wohl impliziert hat, dass alles o.k. sei während der Veranstalter offensichtlich lediglich den Eingang der Anzahlung bestätigte und nicht, dass das Haus auch wirklich gebucht wurde. Auch hier gibt es, zumindest nach den vorliegenden Informationen, keinen Vertrag.
Die Annahme der Anzahlung bedeutet hier erstmal garnix. Wenn der Betrag überwiesen wurde, wird sich der Veranstalter ja erst einmal nicht gegen den Zahlungseingang "wehren" können. Selbstverständlich muss er sich schnellstmöglich um eine Rückzahlung kümmern aber einen Rechtsanspruch der Kundin auf Buchung oder auf Schadenersatz kann ich nicht erkennen da der Vertrag erst gar nicht zustande gekommen ist.
bye Rolf